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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/09/575

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Arbeitslosenquote

September 2007

März 2008

 

5,1 %

5,5 %

 

Leider liegen weitere Arbeitslosenzahlen und –quoten nicht mehr vor. Auf Anfrage bei beim BA-Statistik-Service-Nordost erhielt ich die Nachricht, dass für die Berechnung von Arbeitslosenquote auf Gemeindeebene die notwendigen Bezugsgrößen lediglich für Gemeinden mit einer Größe ab 15.000 ziviler Erwerbspersonen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde kann für die Stadt Tornesch keine Arbeitslosenquote berechnet werden.

Mitgeteilt wurde jedoch, das mit Stand Dezember 2008 291 Personen ( Juni 2008 289 Personen) mit Wohnsitz in Tornesch arbeitslos waren, davon erhielten insgesamt 116 Personen ( Juni 2008 118 Personen) Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III. Für diese Auswertung werden von dem BA-Statistik-Service-Nordost üblicherweise Gebühren erhoben. Wegen des geringen Aufwandes für diese Auswertung ( unter 30 Min.) hat man hiervon jedoch Abstand genommen. ( s. anliegende Tabelle)

 

 

Sozialleistung/ Hilfeart

 

Fallzahlen (Vorjahr) 01.01.2008

 

Fallzahlen

01.01.2009

*

 

Personen

 

01.01.2009

 

Männl.

 

Weibl.

 

Alleinerz.

 

Kosten ((Vorjahr) 01.01.2008

€

 

Kosten

01.01.2009

 

€

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

**

 

58

*

 

62

*

 

69

*

 

38

*

 

31

*

 

3

 

**

218.625,74

 

 

255.856,99

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

***

 

36

 

 

37

 

 

37

 

 

10

 

 

27

 

 

------------

***

 

408.678,36

 

 

415.314,82

Wohngeld/ Lastenzuschuss

****

      10

 

11

 

------

 

---------

 

--------

 

------------

****

122.347,12

****

99.111,50

Wohngeld/ Mietzuschuss

****

      56

 

54

 

--------

 

---------

 

--------

 

-----------

 

s. o.

 

s.o.

 

* durchschnittlich in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2008

**für die Zeit vom 01.05.2007 bis 31.12.2007

*** für die Zeit vom 01.02.2007 bis 31.12.2007

**** Gesamtförderung Miet- und Lastenzuschuss

 

Erläuterungen:

 

Leider lassen die vorliegenden Daten der Jahre 2007 und 2008 keinen genauen Kostenvergleich zu, weil durch die Zahlungsumstellung ( Zahlbarmachung durch den Kreis Pinneberg) lediglich die o.g. Zeiten aus dem Jahr 2007 gegenübergestellt wurden. Feststellbar ist jedoch, dass die Kosten für Heimunterbringung trotz des Absinkens der Fallzahlen im Bereich der Stadt Tornesch angestiegen sind. Zu den Fallzahlen ist zu sagen, dass diese unter Einbeziehung des Bearbeitungsbereiches der Stadt Uetersen, der Gemeinde Appen und der Gemeinden des Amtes Moorrege gestiegen sind.

 

Feststellbar ist zudem ein leichter Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit Stand 31.12.2008 werden derzeit 69 in Tornesch lebende Personen mit Grundsicherungsleistungen unterstützt.

 

Im Sozialbericht zum 01.07.2008 ( VO/08/475) wurde bereits auf die bevorstehende Wohngeldnovelle hingewiesen. Zwischenzeitlich ist das Wohngeldänderungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2009 verabschiedet worden.

 

Folgende wesentliche Änderungen sind vorgenommen worden:

 

·         Einbeziehung der Heizkosten, die mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Heizkosten in die zu berücksichtigende Miete eingerechnet werden

Neben den Kaltmieten werden seit dem 01.01.2009 auch die Heizkosten pauschaliert bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.

Folgende mtl. Beträge für Heizkosten sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder anzurechnen:

1 Haushaltsmitgl. = 24,-- €, 2 H.= 31,-- €, 3H.= 37,-- €, 4 H.= 43,-- €, 5 H. = 49 ,-- € und für jedes weitere H. den Mehrbetrag von 6,-- €

 

·         Zusammenfassung der Baualtersklassen auf Neubaumietenniveau

 

·         Erhöhung der Miethöchstbeträge um 10 Prozent

Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die  Stadt  Tornesch und Stadt Uetersen  von der Mietenstufe 5 in die Mietenstufe 4 zurückgestuft worden sind.  Durch die Anhebung der Miethöchstbeträge ergibt sich allerdings immer noch eine geringe Verbesserung bei der zu berücksichtigenden Miete/ Belastung. 

 

·         Erhöhung der Tabellenwerte um 8 Prozent

 

·         Einmalzahlung für jeden Haushalt

Vorgesehen ist eine Einmalzahlung für jeden Haushalt, der für mindestens einen der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält, ob nach altem Recht oder als Hereinwachsender/ Wechsler. Die Einmalzahlung soll von Amts wegen erfolgen und ist nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gestaffelt. Sie soll bei einem Ein-Person-Haushalt 100,-- €, bei einem Vier-Personen-Haushalt 180,00 €, bei einem 5-Personen-Haushalt 205,-- € und für jedes weitere Haushaltsmitglied 25,-- € betragen. Die Auszahlung erfolgt nach den derzeitigen Vorgaben mit der Wohngeld-April-Zahlung.

 

 

Zur Durchführung des neuen Wohngeldgesetztes  wurde festgelegt, dass nicht für alle Fälle eine Neuberechnung ab 01.01.2009 sofort nach Antragstellung durchgeführt werden soll. Das Bewilligungsende ist abzuwarten und danach ist  von Amts wegen eine rückwirkende Vergleichsberechnung durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahrensweise zum Unmut der Antragsteller führen wird, weil sie eine vermeintliche Erhöhung nicht sofort erhalten. Lediglich im Fall der Veränderung der Einkommensverhältnisse um mehr als 15 % oder bei Mieterhöhungen wird eine Anpassung an die neue Gesetzeslage mit dem Zeitpunkt der Veränderung, frühestens ab 01.01.2009 vorgenommen.

Seit dem 22.12.2008 liegen bereits 82 Anträge vor. Zudem werden zahlreiche Bezieher von Arbeitslosengeld II von der ARGE aufgefordert, prüfen zu lassen, ob eine Wohngeldgewährung für sie finanziell günstiger wäre als der Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II. Leider weist auch das EDV- Verarbeitungsprogramm noch Mängel auf.  Da eine Personalverstärkung nicht vorgenommen wurde, ist mit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit bis zur Leistungsbewilligung zu rechnen.

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Anlagen

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