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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/590

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Neubau der von-Helms-Straße im Zusammenhang mit Kanalsanierungsmaßnahmen wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01. Dezember 2008 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Diese Veranstaltung fand am 27. Januar 2009 im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Die den Anliegern vorgestellte Planung der gesamten Baumaßnahme soll an dieser Stelle noch einmal kurz dargestellt werden.

 

Kanalisation:

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist für eine Haltung ein Neubau (offene Sanierung), für den verbleibenden Kanal das Einziehen eines Inliners in den Hauptkanal (geschlossene Sanierung) sowie die Erneuerung der Anschlussleitungen vorgesehen.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. Weiterhin ist die Erneuerung der Anschlussleitungen vorgesehen.

 

Straßenbau

 

Der Neubau der von-Helms-Straße soll als Tempo-30-Bereich erfolgen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Einengungen und Pflanzinseln sind, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vorgesehen. Seitlich der Straße schließen sich Gehwege mit einer Breite von 1,50 m an. Eine Verwendung von Schrägbordsteinen kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden, da aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen die Ausführung mit Schrägbordsteinen zu einer  Reduzierung der nutzbaren Gehwegbreite führt.

 

Versorgungsleitungen

 

Die Stadtwerke Tornesch GmbH planen Neuverlegungen für den Bereich Gas- und Wasserversorgung sowie die Erneuerung von Hausanschlüssen. Zusätzlich ist die Mitverlegung von Kabelleerrohren geplant.

 

Bauzeit

 

  • möglicher Baubeginn Juni 09
  • Bauablauf

Neuverlegung Versorgungsleitungen

Neuverlegung Regenwasserkanalisation

Sanierung Schmutzwasserkanalisation

Straßenbau

  • Bauende voraussichtlich Mai 2010

 

 

Seitens der Anlieger wurden Änderungswünsche an der vorgestellten Entwurfsplanung nicht geäußert. Im Wesentlichen gab es folgende Fragen / Hinweise:

 

Vorflut Pracherdamm

 

Hier wurde darauf hingewiesen, das der vorhandene Graben im Pracherdamm häufig voll Wasser steht. Es sind entsprechende Arbeiten im Rahmen der Baumaßnahme durchzuführen.

 

Wiederverwendung vorhandene Gehwegbefestigung

 

Bei einer möglichen Wiederverwendung der vorhandenen Gehwegplatten / teilweise auch Betonrechteckpflaster ist zu berücksichtigen, dass ein Austausch bereits beschädigter Gehwegplatten definitiv erforderlich sein wird. Im Zuge der Entwurfsplanung erfolgte eine Kostenschätzung anhand von Preisen aus der Ausschreibung Erneuerung der Wilhelm- und Heimstättenstraße, 2. Bauabschnitt Pfahlweg – Norderstraße. Danach würde eine Wiederverwendung der Gehwegplatten eine maximale Ersparnis von rd. 1.500,- Euro bedeuten.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2009 stehen im Haushalt bereit. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die von-Helms-Straße im wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich aus ca. 10,65 Euro / m²: Die Ermittlung der beitragsfähigen Kosten ist in der Anlage dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.

 

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Anlagen

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