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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/606

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs zur wohnbaulichen Entwicklung in Tornesch-Ost muss über Bebauungspläne erfolgen, hier wird nun die räumliche Aufteilung in 6 Geltungsbereiche vorgeschlagen (s. Anlage 1). Der Zuschnitt der Geltungsbereiche erfolgt nach unterschiedlichen Aspekten.

 

Der Zuschnitt zum B-Plan 65 wird gewählt, weil hier die Grundeigentümer bislang einvernehmlich eine weitere Besiedlung wünschen und Bereitschaft zum gemeinsamen Konzept zeigen. Das Konzept des Siegerentwurfs kann unabhängig weiter entwickelt und realisiert werden.

 

Der Zuschnitt zum B-Plan 72 kann ebenfalls eigenständig weiter entwickelt werden und bietet sich als Fortsetzung der „Struckschen Koppel“ als weiterer Bauabschnitt an.

 

Der Geltungsbereich zum B-Plan 73 lässt sich im südlichen Bereich zur Baureife entwickeln, im nördlichen Bereich kann eine Planung erst nach Aufgabe der baumschulerischen Nutzung realisiert werden.

 

Der Geltungsbereich des B-Plans 76 birgt die größten Probleme hinsichtlich planerischem Konzept (öffentliche Grün- und Wasserflächen) und Eigentümerinteressen, insoweit mag hier die inhaltliche Beratung den größten Zeitaufwand mit sich bringen und die Realisierung eher nachrangig den zuvor benannten B-Plänen stehen.

 

Dies gilt ähnlich dem Geltungsbereich zum B-Plan 78, der jedoch im östlichen Teil für die wohnbauliche Entwicklung bereit steht.

 

Der vorgeschlagene Geltungsbereich zum B-Plan 79  sollte hinsichtlich der Bebauung am Ende der Realisierung stehen. Dieser Bereich beinhaltet die Option gewerblicher Entwicklung, sollte sich im Laufe der Besiedlung des Gesamtbereichs zeigen, dass hier keine weitere Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken besteht.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, alle Bebauungspläne inhaltlich zu entwickeln und im Laufe der Beratungen die Entscheidung über die Reihenfolge der Realisierung zu treffen. Damit wird gewährleistet, dass das Gesamtkonzept schlüssig bleibt, die Erschließungsleistungen jedoch nachfrageorientiert vorgenommen werden können und damit wirtschaftlich bleiben und für die neuen Bewohner nicht zu einer Dauerbaustelle führen. Die B-Pläne 65, 72 und 73 können aus Verwaltungssicht zeitgleich besiedelt werden, weil hier auch inhaltlich unterschiedliche Angebote an Bauformen (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser) gemacht werden sollen. Nachfrageorientiert wären dann (eher langfristig) zu gegebener Zeit die Entwurfsinhalte der Pläne 76, 78 und 79 anhand der dann relevanten Kriterien zu überprüfen und zur Bebauung zu führen.

 

Aus verwaltungstechnischen Gründen findet sich zu E der vorgeschlagene Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 65, für die Aufstellungsbeschlussfassung zu den anderen Plänen wird jeweils eine eigene Vorlage erstellt.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          wird im Zuge der Entwurfsberatung abgearbeitet.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            Entscheidung nach Entwurfsinhalt.
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Entwurfserarbeitung erfolgt durch das Büro Bäumler, Dresden, in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Fachdienst Planung. Die Umweltbelange werden ebenfalls von dort hinsichtlich Grünordnungsplan sowie Umweltbericht abgearbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.  Für das Gebiet zwischen Ahrenloher Straße, Großer Moorweg und Kuhlenweg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 65 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauland wohnlicher Nutzung.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Manuel Bäumler, Dresden.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Anlagen

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