Beschlussvorlage - VO/06/161
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beteiligt:
- Amt für Bürgerbelange; Bau- und Umweltamt; Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2006
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.12.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
5
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für
a) den Verwaltungshaushalt
und
b) den Vermögenshaushalt
festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten , soweit es um ihren Fachbereich ging.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit
17.208.300
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit
2.552.200
ab.
Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt 2007 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.
Der Verwaltungshaushalt 2007 weicht mit einem Volumen von 17.208.300 von dem des Jahres 2006 um 977.300 ab.
Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2007 sind gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen:
I. Einnahmen Haushalt 2007 Veränderungen
1. Personalkostenerstattung
vom Schulzweckverband 318.500 21.400 +
(2006 = 297.100 , 2005 = 280.748,70 )
2. Erstattung aus den Jahresrechnungen
der Kindergärten 400 150.100 -
(2006 = 150.500 , 2005 = 114.105,97 )
3. Gewerbesteuer 6.700.000 445.000 +
(2006 = 6.255.000 , 2005 = 6.723.053,77 )
4. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.165.500 123.800 +
(2006 = 4.041.700 , 2005 = 3.924.440,00 )
5. Allgemeine Schlüsselzuweisungen 0 316.300 -
(2006 = 316.300 , 2005 = 398.484,00 )
6. Ausgleichsleistungen nach dem
Familienlastenausgleich 438.900 66.500 -
(2006 = 372.400 , 2005 = 438.504,00 )
7. Zuführung vom Vermögenshaushalt 503.500 503.500 +
(2006 = 0 , 2005 = 0 )
II. Ausgaben Haushalt 2007 Veränderungen
1. Personalkosten 3.987.700 129.800 +
(2006 = 3.857.900 , 2005 = 3.758.593,69 )
2. Unterhaltung von Geräten der Feuerwehren 44.500 28.800 +
(2006 = 15.700 , 2005 = 21.994,26 )
3. Leistungsentgelt für Anwendungsprogramme 6.000 31.000 -
(2006 = 37.000 , 2005 = 18.532,02 )
4. Nutzungsentgelt für das Schulgebäude und
die Sporthalle an den Schulzweckverband
für Realschüler 38.000 37.900 -
(2006 = 75.900 , 2005 = 201.000,00 )
5. Schulkostenbeiträge für Gymnasien 281.000 9.000 +
(2006 = 272.000 , 2005 = 289.212,74 )
6. Schulkostenbeiträge für Gesamtschulen 441.300 71.300 +
(2006 = 370.000 , 2005 = 309.805,04 )
7. Anteil der Stadt am Medienetat der Bücherei 38.100 8.800 +
(2006 = 29.300 , 2005 = 18.765,00 )
8. Zuschüsse an Kindergärten 1.378.500 159.900 -
(2006 = 1.538.400 , 2005 = 1.510.335,03 )
9. Unterhaltung der Sportanlagen 85.000 25.000 -
(2006 = 110.000 , 2005 = 97.582,63 )
10. Gebühr für Oberflächenentwässerung 430.000 53.000 -
(2006 = 483.000 , 2005 = 626.906,35 )
11. Gewerbesteuerumlage 1.528.500 35.300 +
(2006 = 1.493.200 , 2005 = 1.541.279,00 )
12. Finanzausgleichsumlage an das Land 173.200 173.200 +
(2006 = 0 , 2005 = 0,00
13. Kreisumlage + Finanzausgleichsumlage 4.304.200 990.100 +
(2006 = 3.314.100 , 2005 = 3.409.453,70
14. Zuführung zum Vermögenshaushalt 249.500 218.800 -
(2006 = 468.300 , 2005 = 932.064,67 )
Der Verwaltungshaushalt ist zwar ausgeglichen, wird jedoch immens durch den Ausfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung (- 316.300 ), die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage an das Land und den Kreis (jeweils 173.200 = 346.400 ) sowie die gestiegene Kreisumlage (+ 816.900 ) belastet. Der Ausgleich erfolgt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 503.500 !!
Begründung für die Mehrbelastung:
Im Zeitraum 1.7.2005 30.6.2006 hatte die Stadt Tornesch ein Steuer-Ist-Aufkommen in Höhe von 13.272.019 (siehe hierzu anliegende Excel-Tabelle). Nach Berücksichtigung der sogenannten Nivellierungssätze ergab dies eine Steuerkraftmesszahl von 11.289.582 . Diese Steuerkraftmesszahl der Stadt Tornesch übersteigt die sogenannte Ausgangsmesszahl, die durch Multiplikation der Einwohnerzahl am 31.3. des Vorjahres (12.916 Einwohner) und dem vom Land vorgegebenen Grundbetrag (740,00 ) ermittelt wird (9.557.840 ), um 1.731.742 .
Aus dieser Berechnung ergibt sich somit auch der Wegfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung, da diese nur dann gewährt wird, wenn die Steuerkraftmesszahl der Kommune unter der errechneten Ausgangsmesszahl liegt.
Hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage heißt es im § 30 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hierzu:
Übersteigt die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§ 10) ihre Ausgangsmesszahl (§ 9), wird von der Gemeinde eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 20% des übersteigenden Betrages erhoben.
In unserem Fall 1.731.742,00 x 20% = 346.348 . Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte an das Land und den Kreis zu zahlen.
Das Berechnungsschema der Steuerkraftmesszahl dient auch zur Ermittlung der Höhe der Kreisumlage:
Steuerkraftmesszahl 11.289.582,00
abzüglich
Finanzausgleichumlage 346.348,00
10.943.234,00
davon
37,75% Umlagesatz 4.131.071,00 + 816.971 gegenüber Vorjahr
Ohne Zutun hat der Kreis damit Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Kommunen!
Zur Minderung der finanziellen Belastung des Verwaltungshaushaltes wurde im Entwurf 2007 eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 310% auf 320% veranschlagt, die eine voraussichtliche Mehreinnahme von 200.000 bringt, jedoch keine Auswirkung auf die Steuerkraftmesszahl noch auf die Höhe der Gewerbesteuerumlage haben wird.
Zum Beispiel
Gewerbesteuerumlage :
6.709.677 (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 73% (Umlagesatz) = 1.530.645
6.500.000 (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz) x 73% (Umlagesatz) = 1.530.645
Steuerkraftmesszahl:
6.709.677 (geschätztes Aufkommen) : 320% (neuer Hebesatz) x 228% (Niv.-Satz) = 4.780.645,00
6.500.000 (geschätztes Aufkommen) : 310% (alter Hebesatz) x 228%(Niv.-Satz) = 4.780.645,00
Im Vermögenshaushalt 2005 sind folgende wesentlichen Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
I. Einnahmen
1. Zuweisung vom Land, Gemeinden u. Gemeindeverbänden 105.000
2. Erschließungsbeiträge 1.402.000
3. Erlöse aus Grundstücksverkäufen 733.500
4. Rückflüsse von Darlehen 22.700
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 249.500
7. Einnahmen aus Krediten 0
8. Entnahme aus der Rücklage 10.100
II. Ausgaben
1. Erwerb von beweglichem Vermögen Feuerwehr 350.000
2. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen FF - Ahrenlohe 30.000
3. Baukostenzuschuss an Schulverband Tornesch - Uetersen 395.700
4. Ausbau Lönsweg 110.000
5. Baumaßnahme Wilhelmstraße/Heimstättenstraße II.BA 500.000
6. Umbau Buskehre im Ortszentrum 100.000
7. Allgemeiner Grunderwerb 25.800
8. Aufforstung Waldflächen 30.700
9. Zuführung zum Verwaltungshaushalt 503.500
10. Tilgung von Krediten 249.500
Gemäß Beschluss der Fachausschüsse ergaben sich folgende finanzielle Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf:
Verwaltungshaushalt:
1.610000.655100 Bebauungspläne von 20.000 auf 30.000
1.780000.510000 Unterhaltung Wirtschaftswege von 2.000 auf 5.000
1.910000.280000 Zuführung vom VMH von 490.500 auf 503.500
Vermögenshaushalt:
2.630300.360000 Zuweisung vom Bund von 153.300 auf 0
2.630300.361000 Zuweisung vom Land von 375.000 auf 0
2.630300.364000 Zuweisung Förderungsfonds von 50.000 auf 0
2.630300.950100 Bau- und Plankosten Brücke von 750.000 auf 0
(Umwandlung in Verpflichtungsermächtigung 2008)
2.910000.900000 Zuführung zum VWH von 490.500 auf 503.500
2.910000.310000 Entnahme aus der Rücklage von 168.800 auf 10.100
Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Eine Neuverschuldung sieht der Haushaltsplan 2007 nicht vor.
Rücklagenbestand:
Stand am 31.12.2005 400.363,91
Geplante Entnahme 2006 174.200,00
Geplante Entnahme 2007 10.100,00
Vorauss. Bestand Ende 2007 216.063,91
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Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2006 4.039.361,51
zuzüglich Kreditaufnahme 2007 0,00 abzüglich Tilgung 2007 249.475,26
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2007 3.789.886,23
Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf von 293,43 / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2006 von 12.916).
Der freie Finanzspielraum 2007 beträgt (249.500 Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 249.500 Tilgung von Krediten) 0 = 0 / Einwohner.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
"1. Die Haushaltssatzung 2007 wird in Einnahme und Ausgabe im
a) Verwaltungshaushalt auf 17.208.300
und im
b) Vermögenshaushalt auf 2.552.200
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen u.
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0
festgesetzt.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 935.000
und
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4.000.000
festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen wird auf (steht noch nicht genau fest HA 13.11.2006) 78,22 Stellen
festgesetzt.
4. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
4.1 Grundsteuer für land- und forst-
wirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 270 v.H.
4.2 Grundsteuer für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 270 v.H.
4.3 Gewerbesteuer 320 v.H.
5. Dem Stellenplan 2006 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 13.11.06, in der vorgelegten Form zugestimmt.
6. Dem Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm der Jahre 2006 - 2010 wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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22 kB
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