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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der nicht-öffentlichen Vorlage zur letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 26.01.2009 wurde bereits darüber berichtet, dass der Wunsch vieler Eltern der Johannes-Schwennesen-Schule nach einer flexiblen Betreuung im Anschluss an das Unterrichtsende nach dem Vorbild der Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule  besteht. Bis zum Juli 2011 ist zunächst das Hortangebot mit einer festen täglichen Betreuungszeit ab Unterrichtsende bis 17.00 Uhr etabliert. Derzeit werden dort 20 Kinder betreut. Es besteht jedoch noch eine Warteliste. Nach einem Elterninformationsabend im Februar 2009 wurden zwischenzeitlich 16 Kinder verbindlich für eine flexible Betreuung angemeldet. Im Vorwege war den Eltern in einem ersten Schritt eine Betreuungszeit von 12.45 bis 15.00 Uhr in Aussicht gestellt worden, sofern genügend Anmeldungen vorliegen.  Kinder mit einem längeren flexiblen Betreuungsbedarf werden bereits gegenwärtig und auch zukünftig in der Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule betreut werden. Sie werden mit dem Schulbus transportiert.  Langfristig ist es das Ziel,  das Hortangebot in das flexible Betreuungsangebot zu  integrieren und dieses nach dem Vorbild der Fritz-Reuter-Schule bis 17.00 Uhr auszuweiten. Verwaltungsseitig aber auch schulseitig besteht der Wunsch, dass dieses Angebot später von den derzeitigen Betreiberinnen des Betreuungsangebotes an der Fritz-Reuter-Schule übernommen wird. Rücksprachen mit diesen bezüglich eines Angebotes bereits ab dem kommenden Schuljahr wurde unter Hinweis notwendige Zeit für die abschließende Konzeption an der Fritz-Reuter-Schule abgelehnt. Jedoch wurde eine Übernahme in 2 Jahren in Aussicht gestellt.

 

Zur Deckung des Betreuungsbedarfes wurden verwaltungsseitig zwischenzeitlich  folgende Alternativen geprüft:

 

1.      Einrichtung einer weiteren Hortgruppe unter der Trägerschaft des DRK mit einer kürzeren  Betreuungszeit 

Vorteilhaft wäre die Schaffung eines weiteren Angebotes durch einen bereits etablierten Träger.  

Für eine Laufzeit von 2 Jahren ( Befristung des bereits bestehenden Hortes) könnte  eine zusätzliche Hortgruppe eingerichtet werden. Allerdings besteht dann nicht die Möglichkeit einer tageweisen Betreuung. 7 Kinder wurden für 2 – 4 Tage und 9 Kinder für 5 Tage Betreuung in der Woche angemeldet. Eine Rücksprache bezüglich identischer Betreuungsentgelte und der Schaffung eines passgenauen Angebotes – wie bei der Fritz-Reuter-Schule - war leider wegen urlaubsbedingter Abwesenheit der Sachgebietsleitung des DRK und der Kindergartenleitung bislang nicht möglich.

Eine Rücksprache mit der Hortleitung ergab jedoch, dass es außerordentlich schwierig sein werden wird, für diesen kurzen Betreuungszeitraum geeignetes Personal zu finden. Sie berichtete in diesem Zusammenhang davon, dass es selbst bei Nachbesetzung einer freien Stelle im derzeitigen Hort (  26 Std./ Woche) nur wenige Bewerbungen gegeben habe. 

 

2.      Schaffung eines flexiblen Angebotes unter Trägerschaft der Stadt Tornesch befristet für 2 Jahre und anschließender Überleitung in die Trägerschaft der Betreiber des flexiblen Betreuungsangebotes der Fritz-Reuter-Schule

 

In der oben erwähnten Vorlage wurden ebenfalls erste Überlegungen für die kurzfristige Schaffung des gewünschten Angebotes unterbreitet. Danach sollte eine Mitarbeiterin aus dem Jugendzentrum ( Erzieherin) zusammen mit einem Mitarbeiter ( Sportpädagoge) des TUS Esingen  ( gegen anteilige  Gehaltskostenerstattung an den TUS Esingen) das flexible Betreuungsangebot sichern. Damit wie gewünscht später die Betreuungskonzepte identisch sind, haben die Betreiberinnen des Betreuungsangebotes an der FRS eine Hospitation bzw. Einarbeitung  ab 01.05.2009 angeboten. Die Elternentgelte sollen in gleicher Höhe wie an der FRS erhoben werden.

Da die Stadt Tornesch zunächst Trägerin der Maßnahme sein müsste, ist noch abschließend zu prüfen, ob die Gebührenfestsetzung über einen Betreuungsvertrag oder eine Gebührensatzung zu erfolgen hat. Aufgrund der kurzen Übergangszeit bis zum möglichen Trägerwechsel wird verwaltungsseitig unter Berücksichtigung des Zeit- und Kostenaufwandes der Abschluss von Betreuungsverträgen präferiert. Sollte nach rechtlicher Prüfung der Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung unabdingbar sein, wird die Satzung zur Beratung und Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 16.06.2009 erstellt werden.

 

Befristet für vorerst ein Jahr ist zunächst die Betreuungszeit von 12.45 bis 15.00 Uhr abzusichern.

 

·         Personelle Ausstattung .

Als Erstkraft  wäre eine Mitarbeiterin aus dem Jugendzentrum einzusetzen, für die entsprechendes Zeitpotential aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit abzuzweigen wäre. Sie soll auch die Verbindung zur Schule herstellen und die Schulsozialarbeit an 3 Stunden wöchentlich ( z. Bsp. Unterrichtsbegleitung) leisten.

Entsprechende Gespräche und Organisationsabstimmungen sind zusammen mit der JZ-Leitung erfolgt. Als Zweitkraft würde ein Mitarbeiter des TUS Esingen für ca. 18 Wochenstunden eingesetzt werden. Für den Fall, dass beide Mitarbeiter erkrankt sind, ist die Vertretung durch die Lehrerschaft der JSS zu organisieren.  Administrative Aufgaben wären zunächst über das Schulsekretariat mit zu übernehmen.

Die Kostenerstattung für den Verein beläuft sich auf ca. mtl. 1.500,-- € und wäre ab dem Zeitpunkt der Einarbeitung per 01.05.2009 zu entrichten.

 

3.      Zusammenstellung der geschätzten Kosten für das Jahr 2009 bei Einrichtung des flexiblen Betreuungsangebotes nach der Alternative zu 2

 

Personalkostenerstattung                            ab 01.05.2009                        12.000,-- €

an TUS Esingen ( geschätzt)

 

Personalkostenverlagerung

aus der offenen Jugendarbeit  wäre nicht vorzunehmen,

weil es sich hier ebenfalls um Jugendarbeit handelt

 

pädagogischer Sachbedarf ( jährlich/ geschätzt)                                     1.000,-- €

 

zu erwartende Elternentgelte         4 Mon. X 1.084,-- €               ./.        4.336,-- €

 

Zuschussbedarf   2009                                                                              8.664,--  €

                                                                                                                __________

 

Voraussichtliche Landesförderung gem. Richtlinie

zur Förderung von Betreuungsangeboten an Verlässlichen

Grundschulen und Sonderschulen vom 24.07.2006

jährl. 4.500,-- € ( vorbehaltlich  Genehmigung)      ant.                             1.500,-- €

 

verbl. Zuschussbedarf                                                                               7.164,-- €

 

 

Einmalige Investitionskosten ( Umbau und Ausstattung eines Schulraumes):

 

Zugrunde zu legen sind die Einrichtungskosten des

Hortes aus dem Vorjahr                                                                          rd. 6.000,-- €

 

 

·         Vergleich Einrichtung einer Hortgruppe auf der Grundlage des bereits bestehenden Hortes:

Kosten für die Zeit von 09 bis 12/2009

 

Jährliches Defizit       18.700,-- €      anteilige Kosten 09/2009 bis 12/2009   6.300,-- €

( lt.  Abr. Jahresrechnung )

Hierbei sei angemerkt, dass sämtliche Zuschüsse nach Kita G von Seiten des Landes und

des Kreises enthalten und die Elternbeiträge entsprechend höher sind, auf die die Kreissozialstaffel angewendet wird.

 

Einmalige Investitionskosten belaufen sich in gleicher Höhe wie vorgenannt.

 

 

4.      Mittagsversorgung

 

Derzeit werden die Hortkinder der Johannes-Schwennesen-Schule aus der Küche des DRK-Kindergartens mit versorgt. Eine Anfrage beim DRK ergab, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht weitere 16 Essen zuzubereiten. Über eine gegebenenfalls notwendige Personalverstärkung auf Geringfügigkeits – Basis würde dann noch zu verhandeln sein, wenn feststeht,  wie viele zusätzliche Essen täglich zuzubereiten sind. Grundsätzlich ist jedoch  zu gewährleisten, dass die Mahlzeiten pünktlich von der Kindertagesstätte zur Schule transportiert werden. Bei Anwesenheit aller angemeldeten Kinder wären an einzelnen Tagen in der Woche zusammen mit dem Essen für die Hortkinder 36 zusätzliche Essen zuzubereiten und zu transportieren. Für die Mittagsversorgung wird von den Eltern der übliche Beitrag in Höhe von mtl. 56,-- € ( tägl. 2,80 €) zu zahlen sein und wird im Haushalt für den DRK-Kindergarten mit vereinnahmt. Sollte die Betreuung an  nur wenigen Wochentagen stattfinden,  ist der zu leistende Elternbeitrag zu entsprechend zu kürzen.

 

5.      Ferienzeiten

Während der Ferienzeiten findet keine Betreuung an der JSS statt. Sofern der Bedarf besteht, könnte die Betreuung gegen Entgelt im Hort der JSS ( je nach Kapazität) oder in der Betreuungsklasse der FRS sicher gestellt werden.

Sofern das Angebot an der JSS nachhaltig gut nachgefragt wird, ist langfristig geplant, die Betreuungszeiten auszuweiten und ein Ferienangebot zu entwickeln.

     

 

    

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

erfolgte durch Beteiligung der Schulleitung, der Eltern und des örtlichen Jugendpflegers

im Rahmen der Vorplanungen

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Für die Einrichtung des flexiblen Betreuungsangebotes an der Johannes-Schwennesen-Schule sind die vorkalkulierten Mittel bereit zu stellen. Vor Ermittlung des Zuschussbedarfes sind jedoch noch die Kosten für die Einrichtung genau zu ermitteln. Darüber hinaus ist abzuwarten, ob der Antrag auf Fördermittel seitens des Landes positiv beschieden wird. Nachdem alle notwendigen Daten vorliegen, ist die Kostenplanung zu überarbeiten und in den Nachtrag für 2009 einzuarbeiten. Die erforderlichen Mittel können aus den Überschüssen aus den Jahresrechnungen gedeckt werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Einrichtung eines flexiblen Betreuungsangebotes an der Johannes-Schwennesen-Schule mit Schuljahresbeginn 2009/2010 wird zunächst befristet für ein Jahr zugestimmt.

Vor Ablauf eines Jahres ist der Bedarf und die Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe an die Betreiberinnen des Betreuungsangebotes an der Fritz-Reuter-Schule  neu zu überprüfen.

 

Bezüglich der Personalüberlassung wird die Verwaltung gebeten, einen auf ein Jahr befristeten Vertrag mit dem TUS Esingen zu schließen.

 

Für den Fall, dass entgegen der bisherigen Anmeldungen weniger als 10 Betreuungsverträge abgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob die Betreuung für ein weiteres Jahr an der Fritz-Reuter-Schule sicher gestellt werden kann.

 

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