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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/622

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der B-Plan 58 trat am 25.04.03 in Kraft und hat die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen zum Ziel. Der Eigentümer Ecke Ahrenloher Straße / Kuhlenweg möchte jedoch am bestehenden Wohnhaus Erweiterungen vornehmen und scheitert damit an der festgesetzten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiete.

 

Deshalb soll nun die Umwidmung von Gewerbegebiete (GE) in Mischgebiete (MI) vorgenommen werden, so dass neben der Absicht gewerblicher Nutzung auch die wohnbauliche Nutzung weiter entwickelt werden kann. Verbunden mit dieser Umwidmung ist die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen für das geplante Mischgebiet. Die schalltechnische Untersuchung des Bereichs ergibt hinsichtlich der gewerblichen Lärmpegel (LiDL, IEN) keine Einschränkungen, hinsichtlich des Straßenverkehrslärms werden jedoch folgende Festsetzungen für das Mischgebiet erforderlich:

 

„1. Ausschluss von Wohnbebauung im Nahbereich der Ahrenloher Straße in einem Abstand zum Straßenrand von mindestens 15 m.

 

2. Ausschluss von Außenwohnbereichen im Nahbereich der Ahrenloher Straße in einem Abstand zum Straßenrand von mindestens 35 m bzw. Anordnung an lärmabgewandten Gebäudeseiten (Südosten).

 

3. Im Nahbereich der Ahrenloher Straße sind in einem Abstand zum Straßenrand von mindestens 35 m Aufenthalts- und Schlafräume möglichst auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten (Südosten) anzuordnen. Andernfalls sind diese Räume mit baulichen Schallschutzmaßnahmen zzgl. schallgedämmten Lüftungseinrichtungen für Schlafräume entsprechend Lärmpegelbereich III der DIN 4109 zu versehen.“

 

Die Höhenentwicklung wird am Wohnhausbestand orientiert auf 8 m für die Traufe und 11 m für den First festgesetzt (gegenüber TH 7,50 m , FH 13,50 m ursprünglich), es werden 2 Vollgeschosse zugelassen. Weitere Änderungen ergeben sich nicht. Der Planentwurf wird zur Sitzung vorgestellt.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

Die Planänderung berührt nicht die umweltrelevanten Versiegelungsaspekte, eine Überarbeitung des Planwerks wird in dieser Hinsicht nicht erforderlich.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Entwurfserarbeitung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Fachdienst Planung. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.  Für das Gebiet südöstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m sowie südwestlich des Kuhlenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die 1. Änderung des Bebauungsplans 58 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauland wohnlich – gewerblich gemischter Nutzung.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Anlagen

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