Schulverband Beschlussvorlage - VO/09/623
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst im öffentlichen Raum; Bildung einer Kunstkommission
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Schulverwaltung
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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06.05.2009
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Errichtung der Klaus-Groth-Schule ist mit Zuschüssen aus verschiedenen Förderprogrammen (IZBB, Schulbaufonds) erfolgt. In den entsprechenden Bewilligungsbescheiden sind insgesamt Mittel in Höhe von 62.103 für Kunst im öffentlichen Raum enthalten. Da die Baumaßnahme bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen ist, ist nunmehr umgehend mit der Planung der Verwendung der für Kunst im öffentlichen Raum (K.i.ö.R.) zur Verfügung gestellten Mittel zu beginnen.
Es ist verpflichtend, einen Beschränkten Wettbewerb für K.i.ö.R. durchzuführen. Hierbei ist das nachstehend beschriebene vom Zuwendungsgeber festgelegte Procedere einzuhalten:
1. Der Bauherr (Schulverband) wendet sich zur Beratung an einen der zuständigen Berufsverbände.
In diesem Fall wurde mit Herrn Roger Tetzlaff, Beauftragter für K.i.ö.R. vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen.
2. In Beratung mit Herrn Tetzlaff stellt der Schulverband ein Gremium zusammen, in welchem die wesentlichen Entscheidungsfindungsprozesse stattfinden werden und welches die spätere Jury sein wird. Es setzt sich folgendermaßen zusammen:
· Vier Fachverständige:
2 Mitglieder der Kommission K.i.ö.R. des Landes SH, in der Regel sind dies Roger Tetzlaff und Eva Koj, der Architekt des Bauwerkes, eine/r bildende/r Künstler/in oder Kunsthistoriker
Hier hat Herr Tetzlaff neben Frau Eva Koj noch Frau Simone Laubach
(Leiterin des WenzelHablik-Museums in Itzehoe, Kennerin des Kunstgeschehens) und Herrn Klaus Pensky (Dipl-Ing. beim Kreis Pinneberg, Fachbereich Bauwesen. Erfahrung aus mehreren K.i.ö.R.-Verfahren. Festigkeit und Dauerhaftigkeit, Vertreter der ideellen Werte von K.i.ö.R.) vorgeschlagen.
. Alle Fachjuroren haben ihre Mitwirkung zugesagt.
· Drei Sachverständige:
in der Regel der Bauherr, Schulleiter, Schülervertreter, oder Vertreter derjenigen, die
später mit dem Kunstwerk leben werden.
In dieser Sitzung wird es darum gehen, die drei Sachverständigen zu benennen.
Die Anzahl der Gremiumsmitglieder soll ungerade sein, die Kunstfachverständigen sollen mit einer Stimme in der Mehrheit sein. Den freiberuflichen Fachverständigen kommen pro Ortstermin eine Fahrkostenerstattung von 0,30 /km und eine angemessene Aufwandsentschädigung zu.
3. Nachdem das Gremium vollständig ist, wird es nach sorgsamer Erkundung des Kontextes
vor Ort über die möglichen Richtungen, in welchen Kunst wirksam werden könnte, beraten. Künstlerinnen und Künstler werden für die Entwicklung eines Entwurfes ausgesucht. Bei deren Auswahl helfen ein Katalog des BBK-SH, in welchem für Kunst-im-öffentlichen-Raum tätige Künstlerinnen und Künstler präsentiert werden, sowie die Beratung durch Herrn Tetzlaff. Der Katalog ist auch im Internet unter www.bbk-schleswig-holstein.de Rubrik Kunst-im-öffentlichen-Raum einsehbar.
Jeder mit der Entwicklung eines Entwurfes beauftragte Künstler, dessen Entwurf nicht zur
Ausführung bestimmt wird, erhält ein Wettbewerbshonorar von 4% der für K.i.ö.R. zur Verfügung stehenden Gesamtmittlel.
Das Gremium legt den weiteren Terminplan fest:
1. Das Rückfragenkolloquium vor Ort mit den Künstlerinnen und Künstlern
2. Den Termin und die Art der Entwurfspräsentation und den Preisgerichtstermin (mindestens zwei Monate nach dem Kolloquium)
3. Den Termin der Werkübergabe (mindestens vier Monate nach der Vertragsunterzeichnung)
Über dieses Treffen wird ein Protokoll angefertigt.
4. Auftraggebende Stelle und Beauftragter für K.i.ö.R. formulieren in Zusammenarbeit die Wettbewerbsausschreibung anhand des Protokolls und eines Ausschreibungsmusters des BBK, welches von der Staatskanzlei zur Verwendung empfohlen wird.
5. Die Wettbewerbsunterlagen und die Einladung zum Rückfragenkolloquium werden an die
Künstlerinnen und Künstler verschickt, mit der Aufforderung, die Teilnahme bis zu
einem bestimmten Termin zu bestätigen.
6. Ortstermin Rückfragenkolloquium: Die Jury und die am Wettbewerb teilnehmenden
Künstlerinnen und Künstler treffen sich zur Ortsbesichtigung und zur Beantwortung von
Rückfragen. In einem Protokoll werden alle Rückfragen-Beantwortungen, erweiterten oder
veränderten Vereinbarungen festgehalten und an alle Beteiligten des Wettbewerbes als
verpflichtender Bestandteil der Wettbewerbsbedingungen verschickt.
7. Abgabe der Entwürfe, Präsentation, Preisgericht: Mindestens 8 Wochen nach dem
Kolloquium präsentieren die Künstlerinnen und Künstler ihre Entwürfe vor der Jury.
Die Jury berät eingehend die Entwürfe und entscheidet, welcher der Entwürfe zur
Ausführung beauftragt wird.
8. Sofortige Benachrichtigung über das Wettbewerbsergebnis an die Wettbewerbsteilnehmer
und die Staatskanzlei durch den Bauherrn zunächst telefonisch, dann schriftlich.
9. Anhand eines Mustervertrages, der Wettbewerbsbedingungen und des Entwurfes schließen Künstlerin/bzw. Künstler und Auftraggeber den Vertrag als gleichberechtigte Vertragspartner. Zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe des Werks stehen dem Künstler
mindestens 4 Monate für die Ausführung zur Verfügung.
10. Da es sich um K.i.ö.R. handelt, deren Wirksamkeit als notwendig zum Wohlergehen der
gesellschaftlichen Entwicklung erachtet wird, ist die Organisation von Presseterminen und
anderen Gelegenheiten, zu denen die Künstlerin oder der Künstler seine Konzeption der
Öffentlichkeit deutlich machen soll, wünschenswert.
Herr Roger Tetzlaff wird während der Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Es wird vorgeschlagen, folgende drei Sachverständige in das Gremium der Kunstkommission zu wählen:
Herrn Krügel, Verbandsvorsteher
Frau Reitz, Fachbereich Kunst an der KGS
Schülervertreter/in oder ein weiteres Mitglied der Verbandsversammlung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ortstermin mit allen Mitgliedern der Kunstkommission abzustimmen, in dem Künstlerinnen und Künstler für die Entwicklung eines Entwurfes ausgesucht werden und der weitere Terminplan festgelegt wird.