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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/635

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Aufstellungsbeschlussfassung zum B-Plan 65 südlich des Kreisels will der dort ansässige Baumschulbetrieb weitere Möglichkeiten der Umsiedlung auf sein Betriebsgelände mit Gartencenter diesseits der Ahrenloher Straße nutzen. Die Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft im B-Plan 60 setzt dafür jedoch zu enge Grenzen. Daher soll mit dieser 3. Änderung des B-Plans die Möglichkeit gegeben werden, alle Betriebsteile hier anzusiedeln.

 

Als Art der baulichen Nutzung wird deshalb die Festsetzung eines Mischgebiets gewählt. Aus dem Nutzungskatalog des § 6 BauNVO werden jedoch nur Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Gartenbaubetriebe zugelassen.

 

Das Allgemeine Wohngebiet wird in den Änderungsbereich einbezogen, um die textlich festgesetzte Anzahl zulässiger Wohnungen je Wohngebäude von 2 auf 4 zu erhöhen. Damit können die beiden verbliebenen städtischen Baugrundstücke besser vermarktet werden.

 

Der Entwurf wird zur Sitzung vorgestellt.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

Die Umwidmung von einer Fläche für die Landwirtschaft in ein Mischgebiet erfordert eine Überarbeitung der Grünordnungsplanung, diese wird im weiteren Verfahren entwickelt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, der grünordnerische Teil vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Für das Gebiet nordöstlich der Straße Moorkamp in einer Tiefe von ca. 150 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 140 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die 3. Änderung des Bebauungsplans 60 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung eines Mischgebiets anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Anlagen

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