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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der B-Plan wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 23.06.08 mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bereich Ecke Altonaer Straße / Gärtnerweg.

 

Die Gespräche mit der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg über die Entwicklungsperspektiven der Altonaer Wellpappenfabrik insgesamt führen zu dem Ergebnis, für das gesamte Firmengelände einen B-Plan aufzustellen. Daher wird zu E der Aufstellungsbeschluss entsprechend geändert.

 

Zur Sitzung soll ein erstes Konzept zur Gesamtentwicklung vorgestellt werden, das grob die vorstellbare Baukörperentwicklung aufzeigt und die Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet / Mischgebiet) darstellt.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                           wird im Zuge der Entwurfsarbeit entwickelt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            entfällt
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld sowie dem Büro Landschaftsarchitektur Zumholz (Umweltprüfung, Grünordnungsplan), die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Aufstellungsbeschluss vom 23.06.08 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

1.  Für das Gebiet nordöstlich der Bahnanlagen, südöstlich der Hamburger Straße, südlich des Lindenwegs und westlich des Gärtnerwegs, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird ein Bebauungsplan 77 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Entwicklungsflächen für den ansässigen Betrieb.

 

2.  Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsarchitektur Zumholz.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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