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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/09/682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Arbeitslosenquote

Juli 2008

Juli 2009

im Kreis Pinneberg

5,9 %

6,3 %

 

Leider liegen keine weiteren Arbeitslosenzahlen und –quoten mehr vor. Auf Anfrage bei beim BA-Statistik-Service-Nordost erhielt ich die Nachricht, dass für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Gemeindeebene die notwendigen Bezugsgrößen lediglich für Gemeinden mit einer Größe ab 15.000 ziviler Erwerbspersonen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde kann für die Stadt Tornesch keine Arbeitslosenquote berechnet werden.

 

Für den Kreis Pinneberg rechnet die BA in der 2. Jahreshälfte bis ins Frühjahr 2010 hinein mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Nach der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wird der Fachkräftebedarf aufgrund der demographischen Entwicklung stark ansteigen. Seit November 2008 haben bisher über 650 Betriebe ( im gesamten Kreis Pinneberg) für insgesamt mehr als 11.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt (Stand: 31.05.2009). Während der Kurzarbeit übernimmt die BA 50% der Sozialversicherungsbeiträge. Während einer Qualifizierung werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet. Ab 01.07.2009 zahlt die Agentur für Arbeit ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2008 auf 24 Monate verlängert.

 

 

Sozialleistung/ Hilfeart

 

Fallzahlen (Vorjahr) 01.01.2009

 

Fallzahlen

30.06.2009

 

 

Personen

 

30.06.2009

 

Männl.

 

Weibl.

 

Alleinerz.

 

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.2009

€

 

Kosten

30.06.2009

 

€

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

*

 

62

 

 

65

 

 

73

 

 

39

 

 

34

*

3

 

 

255.856,99

 

 

158.511,33 

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

 

 

37

 

 

43

 

 

43

 

 

14

 

 

29

 

 

------------

 

 

415.314,82

 

 

298.254,69

Wohngeld/ Lastenzuschuss

 

      11

 

14

 

------

 

---------

 

--------

 

------------

**

s.u.

 

19.282,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

****

      56

 

54

 

--------

 

---------

 

--------

 

-----------

**

99.111,50

 

54.983,00

 

* durchschnittlich in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2009

** Gesamtermittlung Wohngeld und Lastenzuschuss

 

Erläuterungen:

 

Wohngeld

 

Die Anzahl der Wohngeldanträge ist unverändert hoch geblieben. Hinzu kommen zahlreiche Nachrang-Prüfungen aus den Bereichen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II ( Arbeitssuchende der ARGE) und dem Sozialgesetzbuch XII ( Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) und Beratungen. In diesen Fällen wird im Sinne des Antragsstellers überprüft, ob Wohngeld höher als die Leistung nach den o.g. Gesetzen ist.

Nachteilig ist jedoch für die Antragsteller, dass im Falle des höheren Wohngeldanspruches zeitgleich der Anspruch auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung entfällt. Ein möglicher kleiner Einkommenszuwachs wird mit der eintretenden Rundfunkgebührenpflicht wieder aufgezehrt. Im schlechtesten Fall haben die Antragsteller noch weniger Einkommen zur Verfügung. Es ist sicherlich vorstellbar, dass dies zu großem Unmut und Unverständnis bei den Antragstellern führt. Leider besteht kein Wahlrecht.

 

Das Wohngeldbearbeitungsprogramm arbeitet zwischenzeitlich ohne nennenswerte Probleme.

Bei Vorliegen sämtlicher notwendiger Antragsunterlagen beträgt die Bearbeitungszeit ca. bis zu 4 Wochen.

 

Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher wurde zwischenzeitlich zur Auszahlung gebracht. Insgesamt 104 Wohngeldbezieher ( 85 Mietzuschuss, 19 Lastenzuschuss) erhielten insgesamt 14.985,-- € ( 11.600,-- € Mietzuschuss, 3.385,--  € Lastenzuschuss).

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Tabelle weist eine geringe Fallzunahme aus. Aus der laufenden Sachbearbeitung bleibt zu berichten, dass trotz der seit 2005 eingeführten Pauschalierung der Beihilfen und Erhöhung der Regelsätze zahlreiche Anträge auf einmalige Beihilfen gestellt werden. Antragsteller reklamieren, dass die Pauschalierung nicht auskömmlich  und die Ansparung für Reparaturen, Neuanschaffungen und Renovierungen damit nicht möglich sei. Allein für diesen Bereich ist ein hoher Beratungsbedarf feststellbar. Zudem sind Heiz- und Betriebskostenabrechnungen einzusehen und die ermittelten individuellen Verbräuche den gewährten Pauschalen gegenüberzustellen und ggfs. abzurechnen.

 

Die vertraglich mit dem Kreis Pinneberg ausgehandelten Fallkostenpauschen (derzeit 270 Fälle pro Vollzeitkraft) sind nicht auskömmlich. Daher werden derzeit Verhandlungen mit dem Kreis Pinneberg unter Beteiligung aller Kooperationskommunen geführt. Gegenwärtig wird versucht, eine Einigung über die Art und Weise der Arbeitsplatzuntersuchung herbeizuführen und letztlich zu einer besseren Personalausstattung zu gelangen

 

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass gerade dieser Hilfeart aufgrund des demographischen Faktors kostenmäßig ein besonderes Augenmerk zu schenken ist. Neben den o.g. stationär zu pflegenden Personen, erhielten im ersten Halbjahr 2009 durchschnittlich 24 Personen ergänzende Hilfen für die notwendige ambulante Pflege durch Pflegedienste, weil das von der Pflegekasse bewilligte Pflegegeld  nicht Kosten deckend ist und anderenfalls die Heimaufnahme unausweichlich wäre. Die Kosten für die ambulante Pflege von durchschnittl.  24 Personen belief sich im 1. Halbjahr 2009 auf 30.157,18 € ( durchschnittl. 5.026,18 € mtl. ) Sowohl im Bereich der stationären als auch ambulanten Pflege sind ein hoher Beratungsbedarf der Angehörigen und auch zahlreiche Rücksprachen mit Pflegekasse und Pflegediensten  feststellbar. Neben der eigentlichen Fallbearbeitung bis zur Leistungsbewilligung kommen die Unterhaltsprüfung, die Heimkostenrechnungen  und u. a. die Kontrolle der Rechnungen der Pflegedienste hinzu.

 

Laut Vertrag mit dem Kreis Pinneberg wird für die Bearbeitung von  220 ambulanten Pflegefällen und  für 290 stationäre Pflegefälle jeweils eine Personalstelle incl. Sachkosten erstattet. Wie  dargestellt, ist jedoch ein höherer Bearbeitungsbedarf feststellbar und auch für diesen Bereich werden deshalb Verhandlungen geführt. Eine bessere Personalausstattung führt letztlich zu einer verbesserten Sachbearbeitung und diese langfristig zu geringeren Kosten. 

 

Regelsätze der Grundsicherung ab 01.07.2009

 

Mit der Rentenerhöhung wurden auch die Regelsätze zum 01.07.2009 erhöht. So beträgt der Eckregelsatz nunmehr monatlich 359,-- €.  Eine Aufstellung über die Regelsatzinhalte ab 01.07.2009 ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.

 

Der Barbetrag für Heimbewohner ist auf 96,93 € monatlich festgesetzt worden.

 

Die Blindenhilfe beträgt für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 608,96 € und für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 305,-- € monatlich.

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Anlagen

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