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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/683

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Bereits im letzten Jahr berichtete die Vorsitzende des Vereins „Holsteiner helfen Holsteinern“ der Vorlagenerstellerin über ihre Erfahrungen aus der Einrichtung einer KinderKleiderKammer in Elmshorn und die Kenntnis eines hohen Bedarfes an gebrauchter Kinderkleidung, aber auch Kindermobiliar, Kinderwagen, Schulranzen, Schulartikel, Schuhen pp. ebenfalls von Besucherinnen und Besucher aus der Stadt Tornesch und dem unmittelbaren Umland.

Deshalb wurden Überlegungen angestellt auch in Tornesch in Zusammenarbeit mit der KinderKleiderKammer Elmshorn gebrauchte Kinderkleidung u.a. anzubieten. Im letzten Jahr wurde vergeblich nach geeigneten Räumlichkeiten Ausschau gehalten. Anfang des Jahres teilte der Ortverein der Arbeiterwohlfahrt mit, dass die Räumlichkeiten im Souterrain der Altentagesstätte, bekannt als AWO-Klause zukünftig von der AWO nicht mehr genutzt werden. Mutter-Kind-Treffs fänden dort nicht mehr statt. Eine kurzfristig anberaumte Besichtigung zusammen mit Frau Franke verhalf zu der Einschätzung, dass diese Räumlichkeit für den beabsichtigten Zweck sehr gut geeignet ist. Neben der Kleidungsausgabe besteht auch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme der Interessenten untereinander. Nebeneffekt innerhalb dieses sehr zentralen Quartiers Pommernstraße wäre eine Fortsetzung der Kontaktaufnahme von Müttern mit Kindern. Weitergehende Bedarfe werden so niedrig schwellig  ermittelt. Neben der möglichen Kinderkleiderkammer bietet auch das DRK im Nebenraum seit Jahren gespendete Kleidung jeweils jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr an. Seit einiger Zeit ist auch Kinderkleidung im Angebot, jedoch liegt der Schwerpunkt bei der Ausgabe von Bekleidung an Erwachsene.

Wünschenswert wäre natürlich eine künftige Zusammenarbeit.

 

Die Eröffnung ist vorbehaltlich der Zustimmung des Fachausschusses für Februar 2010 geplant.

Regale für die Lagerung der Kinderkleidung erhält der Verein Holsteiner helfen Holsteinern nach eigenen Angaben aus Spenden eines großen Möbelunternehmens, so dass hierfür keine Anschaffungskosten  aufzuwenden sind. Die Tornescher KinderKleiderKammer soll mittwochs vom 9.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. An den übrigen Wochentagen außer Dienstag nachmittags wird geputzt ( Raumpflege und Fensterreinigung), werden Kleiderspenden gewaschen und sortiert. Für die Ausgabe und die übrigen Tätigkeiten haben sich bereits 2 Mitarbeiterinnen bei Frau Franke beworben ( ehrenamtl. Tätige und 1- €-Jobber) und stehen ab Februar 2010 zur Verfügung.

 

Dienstag nachmittags soll in denselben Räumlichkeiten die Tagesmüttervermittlung der Familienbildung Wedel ( Frau Börner) abgehalten werden. Derzeit findet sie in den Räumen der VHS statt, die jedoch weniger kindgerecht ausgestattet sind. Häufig kommen jedoch die Mütter zusammen mit ihren Kindern. In der ehemaligen AWO-Klause soll eine Spielecke verbleiben und eine Büroecke eingerichtet werden. Hierfür wird Frau Franke einen Schreibtisch aus dem Nachlass der Fa. Talkline kostenlos erhalten. Schützenswerte personenbezogene Daten werden im Schreibtisch verschlossen verwahrt.

 

Nach den Zeitungsberichten im Sommer und der weitestgehend abgeschlossenen Planung teilte die Tochter des AWO Kreisverbandes, die AWO Bildung und Arbeit ( BISA) mit Schreiben vom 15.10.2009 mit, das sie ebenfalls Interesse an einer Raumnutzung mit demselben Zweck habe. Sie sichert die Renovierung und Ausstattung auf eigene Kosten zu. Das Projekt würde nach dem Modell der bekannten Sozialkaufhäuser der AWO umgesetzt werden. Bis zur Vorlagenerstellung wurde versucht, den Geschäftsführer Herrn Meers für weitere telefonische Rückfragen zu erreichen. Da dies leider nicht gelungen ist, wird er – wie auch Frau Franke- zur Sitzung eingeladen werden, damit mögliche Fragen direkt beantwortet werden können.

Abschließend sei angemerkt, dass die BISA in der Finkenbrook über den von der Uetersener Tafel genutzten Räumen eine Kleiderkammer einrichten wird.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mittel für die Renovierung der Räume wurden bereits über den Nachtragshaushalt 2009 bereit gestellt.

Für den Fall, dass der BISA der Zuschlag für die Einrichtung einer KinderKleiderKammer erteilt werden sollte, würden die Renovierungskosten ( geschätzte Kosten ca. 1.700,-- € ) für die Stadt Tornesch entfallen.

Einrichtungskosten entstehen bei beiden Interessenten nicht, da beide die Möblierung in Eigeninitiative zugesichert haben. Die mit Schreiben vom 01.09.2010 vom Verein Holsteiner helfen Holsteinern e.V. dargestellten einmaligen Einrichtungskosten in Höhe von 300,-- € sind zwischenzeitlich ebenfalls durch eine Spende gedeckt und somit nicht mehr bereit zu stellen.

Bewirtschaftungskosten ( Heizung, Wasser, Strom) für den Raum sollen wie bisher nicht in Rechnung gestellt werden.

Sie sind derzeit mit unter Kosten Bewirtschaftung Altentagesstätte verbucht. Für eine etwaige Inrechnungstellung - dann jedoch an alle Verbände, die Räume im Souterrain nutzen -  müssten Zwischenzähler u.s.w. eingebaut werden.  Angesichts der sozialen Aufgaben und der ehrenamtlichen Tätigkeit wird dies jedoch verwaltungsseitig nicht empfohlen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Einrichtung einer KinderKleiderKammer durch den Verein Holsteiner helfen Holsteinern/

die Bisa ( Entscheidung des Ausschusses) ab 01.02.2010 wird zugestimmt.

Zukünftig soll auch die Tagesmütterberatung in den Räumlichkeiten stattfinden. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem zukünftigen Nutzer eine Nutzungsvereinbarung über  einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren zu schließen. Eine Nutzungsentschädigung bzw. eine Betriebskostenerstattung soll nicht erhoben werden.

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Anlagen

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