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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der GRÜNEN - VO/09/750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss beschließt die Vergabe des Umwelt­schutzpreises 2010 mit dem Thema “traditionelle Knickpflege“

 

Begründung: Die fachgerechte Knickpflege war zuletzt Thema in der Sitzung des Um­weltausschusses vom 08.07.2009. Trotz einer bestehenden Vereinbarung über die Durchführung der maschinellen Knickpflege unter Berücksichtigung ökologischer Belange (s. Anlage Knickpflegevereinbarung) kommt es immer wieder zu unsach­gemäßer Rodung von Knicks und Baumreihen, z.B. Prisdorfer Moordamm 2007.

 

In Schleswig-Holstein gehören Knicks seit über 200 Jahren zum traditionellen Land­schaftsbild und sind prägend für unsere Kulturlandschaft. Zudem haben sie sich zu einem der reichhaltigsten Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt in Schleswig-Holstein entwickelt, bieten Wind- und Korrosionsschutz und sind darüber hinaus Teil des Naherholungsgebietes um unsere wachsende Stadt.

 

Vor dem Hintergrund der Rohstoffverknappung und der Klimaerwärmung gewinnen sie allerdings auch zunehmende Bedeutung als Holzlieferant. Durch die vermehrte Nach­frage nach Knickholz, aber auch den wesentlich höheren Arbeitsaufwand durch manu­elle Knickpflege haben maschinelle Verfahren deutlich zugenommen, der Druck in kürzeren Intervallen „Knickpflege“ zu betreiben gefährdet dieses Ökosystem. Doch nur eine verantwortungsvolle Pflege kann sowohl die ökologischen wie auch die ökono­mischen Vorteile einer Knicklandschaft auch in Zukunft bedienen. Die Akzeptanz und Bedeutung der heimischen Knicklandschaft zu berücksichtigen und zukunftsorientiert und nachhaltig diesen uns umgebenden Lebensraum zu schützen ist Ziel dieses Themas „Knickpflege“ für den Umweltschutzpreis 2010.

 

Ich verweise auch auf die Kreisverordnung LSG 08 „Mittlere Pinnau“ vom 20.11.2006,

„§ 3 Schutzzweck:             

Schutzzweck ist es, diesen Naturraum

1.       zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungs- und der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter

2.       wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der besonderen kultur­historischen Bedeutung der Landschaft und

3.       wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zu sichern und soweit erforderlich im Sinne des Landschaftsschutzes zu entwickeln.

Unabhängig davon gilt als besonderes Schutzziel,

1.       in der Randzone…

die Knickstruktur insbesondere für das Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln.“l

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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