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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/763

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Trägervertrag mit dem DRK für die Kindertagesstätte wurde mit Beschluss der Ratsversammlung am 11.12.2007 in der Laufzeit bis zum 30.06.2010 befristet. Zusätzlich wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt die Verhandlungen bezüglich der Verwaltungskostenpauschale mit dem Ziel der weiteren Senkung fortzusetzen und eine Rückübertragung des Gebäudes zu erreichen. Unter dieser Voraussetzung sollte ein künftiger Trägervertrag über 10 Jahre angeboten werden. Nachdem die Verlagerung der Hortgruppen an die Johannes-Schwennesen-Schule erfolgte, wurde die Laufzeit für den Trägervertrag bis zum 30.06.2011 verlängert.

 

1. Gebäuderückübertragung und vorzeitiger Heimfall des Erbbaurechts

Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Die Geschäftsführung des DRK sowie der Vorstand haben dargelegt, dass eine Rückübertragung des Gebäudes und damit vorzeitiger Heimfall des Erbbaurechtes nur unter einem angemessenen Wertausgleich mit unschädlicher Auswirkung auf deren Wirtschaftsplan zu realisieren wäre. Die Stadt Tornesch ist jedoch lediglich bereit den seinerzeit geleisteten Eigenanteil des DRK mit einem geringen Aufschlag für Zinsen zu zahlen. Verwaltungsseitig ist die Problematik des DRK nachvollziehbar. Grund der gewünschten Rückübertragung waren die zahlreichen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, die über den Haushalt für die Kindertagesstätte und damit die Defizitabdeckung durch die Stadt Tornesch finanziert werden. Es ist zu verhindern, dass die geleisteten Zuschüsse zu einer Werterhöhung des Gebäudes führen und die Sanierungsmaßnahmen bei Rückübertragung des Gebäudes nach Heimfall des Erbbaurechtes ( in 62 Jahren) zum zweiten Mal bezahlt werden.

Es wurde daher vereinbart, dass der Erbbaurechtsvertrag geändert werden soll. In einer Nebenabrede zum Erbbaurechtsvertrag vom 20.06.1973 werden die Parteien vereinbaren, dass die ab dem Zeitpunkt der Nebenabrede durchgeführten Sanierungen am Gebäude und Inventar zu keiner Werterhöhung mehr führen. Ein entsprechender Entwurf für einen mit einem Notar abgestimmten Text wird zur Beschlussfassung über die Trägerverträge zur Sitzung der Ratsversammlung am 15.12.2009 vorgelegt werden.

Damit ist das Ziel, dass die Werterhöhungen am Gebäude zukünftig beim Zuschussgeber und Ausgeber des Erbbaurechts mithin der Stadt Tornesch verbleiben, erreicht. Einer vorzeitigen Rückübertragung des Gebäudes und Heimfall des Erbbaurechtes, was nach Vertrag auch zu entschädigen wäre, ist nicht mehr erforderlich.

 

2. Trägervertrag für die Kindertagesstätte Friedlandstraße

In der Anlage ist ein mit dem DRK abgestimmter Entwurf eines Trägervertrages für die Kindertagesstätte Friedlandstraße beigefügt.  Der Entwurf entspricht im Wesentlichen dem geltenden Vertrag. Änderungen sind kursiv und in Fettdruck dargestellt. Erwähnenswert ist :

 

a.       Künftige Sanierungsmaßnahmen und Inventarersätze ab einem Einzelwert oberhalb 150,-- € sind gesondert aufzuführen und werden künftig nach Beratung im Fachausschuss  neben dem Budget im Vermögenshaushalt bereit gestellt. In der Folge sind diese Mittel aus den Betriebskosten herausgenommen worden.

b.       Die Verwaltungskostenpauschale ist auf 335,-- € jährlich pro genehmigtem und besetztem Betreuungsplatz reduziert worden. Bislang wurde ein Jahresbetrag in Höhe von 30.488,-- € gezahlt. Unter Berücksichtigung von 85 genehmigten Betreuungsplätzen ergibt sich nunmehr ein Jahresbetrag in Höhe von 28.475,-- €.  Im Vergleich zur AWO sind nunmehr kaum nennenswerte Differenzen vorhanden. Die neu vereinbarte Betreuungsgebühr bleibt bis 2013 konstant und erhöht sich ab diesem Zeitpunkt um den durchschnittlichen Verbraucherpreisindex der letzten 12 Monate vor Erhöhung. Diese Vereinbarung führt zu Planungssicherheit auf beiden Seiten. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwaltungskostenpauschale noch 2005 53.118,77 € betragen hat und somit annähernd halbiert wurde.

c.       Der Vertrag soll ab 01.01.2010 bis 31.07.2020 geschlossen werden, da sich nicht abzeichnet, dass diese Einrichtung für Kinderbetreuung nicht mehr benötigt wird.

 

3. Trägervertrag für die Hortgruppen an der Johannes-Schwennesen-Schule

Seit an der Johannes-Schwennesen-Schule 2 Hortgruppen bestehen wurde auch eine eigenständige Leitung mit 10 Stunden eingesetzt. Aus diesem Grunde bat das DRK aus personalrechtlichen Gründen um den Abschluss eines eigenständigen Trägervertrages. Verwaltungsseitig werden hiergegen keine Einwände erhoben. Der Entwurf des Trägervertrages ist in der Anlage beigefügt. Wesentliche Unterschiede zum Trägervertrag für die Kindertagesstätte sind:

 

a.       In der Präambel ist besonders auf die erwünschte Zusammenarbeit mit der Schule hingewiesen.

b.       Bei den Sachkosten ist festzustellen, dass einige Kosten bereits über den Schulbetrieb abgesichert sind und nur zu  berücksichtigen sind, wenn sie in Rechnung gestellt werden.

c.       Die Verwaltungskosten sind identisch mit denen der Kindertagesstätte, weil hier dieselben Verwaltungsleistungen zu erbringen sind.

d.       Verwaltungsseitig wird empfohlen zunächst bei einem Vertragsende mit dem 31.08.2011 zu bleiben. Nach Abschätzung des Bedarfes wird frühzeitig in die Verhandlungen eingetreten werden. Hier wird es unter anderem darum gehen, ob eine Umwandlung in eine Einrichtung nach Schulgesetz erforderlich wird, oder ob es eine Einrichtung nach Kindertagesstättengesetz bleibt.   

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Den vorgelegten Entwürfen für die DRK Kindertagesstätte Friedlandstraße und die Hortgruppen an der Johannes-Schwennesen-Schule wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf für eine Nebenabrede zum Erbbaurechtsvertrag, der die künftige Bewertung der Sanierungskosten an der DRK-Kindertagesstätte regelt, zu entwerfen, gemeinsam mit dem DRK abzustimmen und nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss durch die Ratsversammlung in der Sitzung am 15.12.2009 beschließen zu lassen. 

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Anlagen

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