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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2007 unverändert 2,20 €/m³. Der Abwasserzweckverband wird zum 01.01.2010 die Einleitungsgebühr von 1,09 €/m³ auf 1,17 €/m³ erhöhen. Durch diese Erhöhung muss auch die Schmutzwassergebühr für die Stadt Tornesch angehoben werden. Die von der WIBERA durchgeführte Vorkalkulation der Schmutzwassergebühren für 2010 hat ergeben, dass die Gebühr ab 01.01.2010 auf 2,28 €/m³ bei gleichbleibender Grundgebühr erhöht werden muss. Trotz dieser Erhöhung wird der größte Teil der Gebührenüberschüsse aus Vorjahren aufgelöst. Eine kostendeckende Gebühr würde 2,33 €/m³ betragen.

 

Die Niederschlagwassergebühr kann unverändert für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 112,50 € und für jeden weiteren m² bei 0,75 € bleiben.

 

Die anliegende 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderung bei den Schmutzwassergebühren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Schmutzwassergebühr ist unter Einbeziehung von Überschüssen aus Vorjahren der Schmutzwasserbereich kostendeckend.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

"1.              Die der Vorlage anliegende 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft."

 

 

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Anlagen

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