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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/10/792

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Arbeitslosenquote

Juli  2009

Dezember 2009

im Kreis Pinneberg

6,3 %

5,7  bis 5,9%

 

Landesentwicklung:

Witterungsbedingt stieg im Dezember 2009 die Zahl der Arbeitslosen erstmals seit Oktober

( 5,7 %) wieder an. Im Jahr 2009 waren in Schleswig-Holstein im Durchschnitt 110.600 Menschen ohne Arbeit. Das entspricht laut Aussage der BA einer Steigerung von 2,8 % gegenüber dem Jahr 2008. Betroffen waren vor allem Männer. Deren Anteil stieg von 51,8 % ( 2008) auf 55,1 % (2009). Gesunken sei dagegen die Zahl der erwerbslosen Frauen: von 48,2 % auf 44,9 %. Dies sei insbesondere auf den Wachstum im Dienstleistungsbereich, in dem vorrangig Frauen arbeiten würden, zurückzuführen.

 

Region Tornesch/ Uetersen:

Einer Presseerklärung der BA, erschienen in den Uetersener Nachrichten am 06.01.2010, war zu entnehmen, dass sich die Arbeitslosigkeit in dieser Region erfreulicherweise gegen den Trend entwickelt. Danach waren 5,1 % (0,2% weniger als im Vorjahr) Menschen ohne Job. Derzeit schwanken die Zahlen zwischen 291 (2008) und 293 ( 2009) Arbeitssuchenden in der Stadt Tornesch. So wird berichtet, dass Uetersen und Tornesch auch bei anderen Arbeitsmarktdaten positiv hervor stechen.  Die Zahl derer, die in der Region Arbeitslosengeld I beziehen, stieg zwar binnen Jahresfrist  mit 4,7 % leicht an, gleichzeitig konnte die Arbeitsagentur jedoch bei den Empfängern von Hartz-IV einen Rückgang von 9,9 Prozent verzeichnen, während im gesamten Bezirk ( Kreis Pinneberg, Steinburg und Stadt Norderstedt) 19,5 % Neuanträge für Arbeitslosenhilfe gestellt wurden. Bemerkenswert ist, dass dieses erfreuliche Ergebnis nicht auf ein besonderes Beschäftigungsprogramm zurück zu führen ist. Agentursprecher Gerolf Mellem hegt die Vermutung, dass die Region offenbar von einem guten Branchenmix profitiert, der den gesamten Kreis Pinneberg auszeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 01.01.09

Fallzahlen

31.12.09

 

Personen

 

31.12.09

Männl.

Weibl.

Alleinerz.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.09

€

Kosten

31.12.09

 

€

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

62

65

71

35

36

 

255.856,99

294.645,67

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

37

42

41

20

22

------------

415.314,82

498.646,89

Wohngeld/ Lastenzuschuss

11

13

------

---------

--------

------------

**

s.u.

35.958,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

56

62

--------

---------

--------

-----------

**

99.111,50

123.488,15

 

** Gesamtermittlung Wohngeld und Lastenzuschuss

 

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die genannten Fallzahlen in der obigen Darstellung stellen Durchschnittswerte dar. Nicht erfasst sind darin Einstellungen oder Zugänge innerhalb des Jahres. Auch Beratungen, die aber letztlich nicht zu einer Bewilligung geführt haben, sind nicht erfasst. Bei der Ermittlung der Fallkostenpauschalen bei Vertragsschluss mit dem Kreis Pinneberg wurde von der Annahme ausgegangen,  dass Grundsicherungsfälle grundsätzlich nur einmal im Jahr zu  überprüfen sind.  Die Praxis sieht jedoch anders aus. Tatsächlich sind neben einer Bewilligung unterjährig u. a. Betriebs – und Heizkostenabrechnungen zu überprüfen.

Zu großem Unverständnis und Gesprächsbedarf der Antragsteller führt derzeit die Begrenzung der zu berücksichtigenden Warmwasserkosten auf 60,-- € pro Person.

 

Zusätzlichen Arbeitsaufwand bilden auch Widersprüche, die vorerst auf Abhilfe zu prüfen sind, bevor die Weiterleitung an den Kreis Pinneberg erfolgt. Im vergangenen Jahr sind aus dem Bereich Tornesch 3 Widersprüche zu verzeichnen gewesen, von denen keinem stattgegeben werden konnte. Derzeit sind noch 2 Klagen anhängig.

Zum Vergleich sei angeführt, dass für Uetersen 20 Widersprüche zu verzeichnen waren, wovon lediglich in einem Fall der Sache entsprochen wurde. Derzeit sind noch 12 Klagen anhängig. Wenn Anträge vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 Woche.

 

 

Betreuung von Asylbewerbern

 

Vom hiesigen Amt für soziale Dienste werden derzeit 63 Asylbewerber ( 30 Fälle) betreut.

Diese sind in den Umlandkommunen dezentral untergebracht. Von hier aus wird lediglich für den regelmäßigen Lebensunterhalt gesorgt.

 

Der Stadt Tornesch sind insgesamt 22 Personen ( insgesamt 10 Fälle) zugewiesen, die vom hiesigen Ordnungsamt mit Wohnraum versorgt wurden werden. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes ist danach das Amt für soziale Dienst zuständig.

 

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Ungebrochen ist nach wie vor der Zustrom von Anträgen auf Hilfe zur Pflege. Neben den oben dokumentierten zusätzlichen 5 Fällen innerhalb des Jahres waren 8 Einstellungen (wegen Tod) und 8 Neuanträge zu registrieren. Per Saldo waren somit 13 Neufälle festzustellen. Die Prüfungen werden jedoch immer umfangreicher. Es liegt nahe, dass Unterhaltsprüfungen umso aufwändiger sind, desto mehr Angehörige zu prüfen sind. Zusätzlich kommen viele Anträge auf Kurzzeitpflege hinzu. Angesichts der hohen Heimkosten ( grundsätzlich wird Pflegestufe II abgerechnet) werden in nahezu allen Fällen Anträge auf Übernahme der verbleibenden Restkosten nach Gewährung des Pflegegeldes gestellt. Bei Aberkennung einer Pflegestufe, weil sich der Gesundheitszustand des oder der Antragssteller/s/in erfreulicherweise nach einer gewissen Zeit der Heimpflege verbessert hat, muss der Sozialhilfeträger prüfen, ob eine Heimunterbringung überhaupt noch angezeigt ist. Das bedeutet im schlimmsten Fall die Rückführung in eine eigene Wohnung mit allen Konsequenzen, nämlich der Anmietung von Wohnraum, der Einrichtung pp. In einem Fall hatte der Heimträger dringend abgeraten. Gegen diesen Rat musste aufgrund der Anweisungen des medizinischen Dienstes der Pflegekasse gehandelt werden. Nachdem der Hilfeempfänger in die Häuslichkeit entlassen worden war, erlitt er einen Schlaganfall. Derzeit wird mit hohem Aufwand häusliche Pflege geleistet.

 

Bereits im letzten Bericht wurde darüber informiert, dass eine Arbeitsplatzuntersuchung zur Überprüfung der Personalausstattung vorgenommen wird, um zu einer besseren Personalausstattung bei gleichzeitiger Erstattung durch den Kreis Pinneberg zu kommen.

Die Vertragskommunen haben die erforderlichen Daten geliefert. Die Verhandlungen zwischen dem Kreis Pinneberg und den Vertragskommungen beginnen am Montag, dem 15.02.2010. 

 

 

Wohngeld

 

Die Wohngeldsachbearbeitung für die Stadt Tornesch und die Stadt Uetersen wurde im Jahr 2009 von einer Mitarbeiterin mit einer Arbeitszeit von 30  Wochenstunden wahrgenommen. Für die Stadt Uetersen sind zusätzlich durchschnittl. 164 Fälle Mietzuschuss und 15 Fälle des Lastenzuschusses zu bearbeiten. Zusätzlich sind Günstigkeitsprüfungen im Rahmen der Hartz-IV-Antragstellung  und Beratungen durchzuführen. Die Höhe der daraus resultierenden Arbeitsbelastungen führte zu einer Verlängerung der Antragsbearbeitung auf 8 Wochen. Erschwerend kommt hinzu, dass bis zu einem Stichtag die Verarbeitung erledigt sein muss, damit zum nächsten Monat das Wohngeld zur Auszahlung kommt.

Es ist sicher verständlich, dass Verzögerungen zu erheblichen Beschwerden führten. Spätestens dann, wenn Hartz-IV-Leistungen eingestellt werden, sind die Antragsteller auf eine kurzfristige Bewilligung angewiesen. Die Bearbeitungszeiten verlängerten sich seinerzeit auf bis zu 8 Wochen. Urlaubs- und Krankheitszeiten verschärften die Situation zusätzlich. Zwischenzeitlich wurde die Situation durch  eine Personalverstärkung entspannt. Über die seinerzeit vertraglich mit der Stadt Uetersen vereinbarte Kostenverteilung ist daher in Verhandlungen einzutreten.  

 


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