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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/802

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A: Sachbericht

B: Stellungnahme der Verwaltung

C: Prüfungen                            1. Umweltverträglichkeit

                                          2. Kinder- und Jugendbeteiligung

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Finanz. Auswirkung

Zu A und B: Sachbericht/Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Wilhelm-Busch-Schule (WBS) ist aufgrund des § 52 Schulgesetz in Verbindung mit der Mindestgrößenverordnung aufzulösen, da sie weniger als die erforderliche Anzahl von Grundschülern in ihrem Einzugsbereich aufweist. Das Schulgesetz sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor: Der Schulträger kann die Auflösung beschließen (§ 59 i. v. m. § 58 Abs. 1 SchulG) oder die Schulaufsichtsbehörde ordnet die Auflösung nach § 61 Abs. 2 SchulG an.

Die Stadt Tornesch als Schulträger hat die WBS als Förderzentrum mit Schwerpunkt Lernen stets als wichtige und sinnvolle Einrichtung vor Ort für Kinder mit Förderbedarf gesehen und als solche hervorragend ausgestattet. Die Initiative zur Auflösung dieser Schule geht allein vom Gesetzgeber aus. Es wurde mit dem für Tornesch zuständigen Schulrat, Herrn Dirk Janssen, Einvernehmen darüber erzielt, dass die Auflösung der Schule gem. § 61, Abs. 2 SchulG durch die Schulaufsichtsbehörde angeordnet wird.

 

Die Wilhelm-Busch-Schule wird auf diesem Wege mit Ende des Schuljahres 2009/2010 aufgelöst.

 

Selbstverständlich ist über die Auflösung der WBS im Vorwege auch mit der Schulleitung, Herrn Mügge, gesprochen worden. Herr Mügge sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Auflösung und hat dies auch mit der Elternschaft besprochen.

Die 15 Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich ab Schuljahr 2010/2011 an die Geschwister-Scholl-Schule (GSS) in Uetersen wechseln, werden dort von allen bestehenden Angeboten profitieren können. Ein dem bisher an der WBS bestehenden Angebot vergleichbares Angebot der schülerbegleitenden Hilfen (SbH) im Übergang aus der Schule ins Erwachsenenleben ist auch an der GSS vorhanden. Hierfür war bislang eine Mitarbeiterin mit 15 Std./Wo. an der WBS eingesetzt. Diese Mitarbeiterin ist Dipl.- Sozialpädagogin und leistet ebenfalls mit derzeit 8 Std./Wo. Schulsozialarbeit an der FRS. Zumindest diese bislang zusätzlich bereitgestellten Mittel sollten weiterhin Tornescher Kindern zugutekommen.

 

Im Gespräch mit dem Schulrat und den Schulleitungen der Tornescher Grundschulen wurde deutlich, dass auch im Grundschulbereich aufgrund einer steigenden Anzahl auffälliger Kinder dringend Präventionsarbeit in Form von Schulsozialarbeit mit mindestens 10 Std./Wo. je Schule notwendig ist.

Hierzu erläuterte Herr Janssen, dass an vier Standorten im Kreis, worunter ein Standort für die Region Uetersen-Tornesch in Uetersen voraussichtlich im „Hus Sünnschien“ liegt, für die Kinder, die schulische Erziehungshilfe aufgrund extremer Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, ein spezielles Schultraining eingerichtet werden soll. Teil dieses Gesamtkonzepts ist die Inselarbeit an Grundschulen. Es wäre im Sinne der Kinder in unserer Region, die Inselarbeit an unseren Grundschulen von derzeit 8 (FRS) bzw. 5 (GSS) Std./Wo. auf jeweils mind. 10 Std./Wo. aufzustocken.

Der Einsatz der Mitarbeiterin, die bislang die SbH-Arbeit an der WBS geleistet hat, könnte dann noch mit einem Stundenkontingent von 10 Std./Wo. die SbH-Arbeit an der GSS verstärken. Dies ist auch ein besonderes Anliegen von Herrn Mügge, der sich eine Verbesserung der dortigen Arbeit im Bereich der nachschulischen Begleitung wünscht.

Herr Mügge hat in seinem in der Anlage beigefügten Antrag vom 04.02.2010 weitere Vorschläge zur Verwendung der durch die Auflösung der Schule „erheblichen freiwerdenden Gelder“ unterbreitet. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die finanzielle Situation jedoch so dar, dass Gastschulgeld für 12 Tornescher Kinder (=33.288 €) an Uetersen gezahlt werden muss und Einnahmen von 3 Gastschülern (= 8.322 €) aus anderen Kommunen fortfallen. Dieser Summe stünde im Falle des Fortbestehens der WBS ein Budget (ohne Gebäudekosten) von 53.700 € gegenüber. Die „erheblichen freiwerdenden Mittel“ erschöpfen sich in der Differenz von 12.090 €, die durch die Fortsetzung der SbH-Arbeit (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) bereits mit ca. 16.200 € zu Buche schlägt.

Durch diese Maßnahme wären eine Ergänzung der freiwilligen Leistungen des Schulträgers Uetersen und zugleich eine Verstärkung der Präventions- und Integrationsarbeit der Tornescher Schulen durch die Erhöhung der Stunden für Schulsozialarbeit gewährleistet.

Eine Bereitstellung von Mitteln für Schülertransport wird im Hinblick auf die bestehenden öffentlichen Nahverkehrsverbindungen nicht befürwortet.

In Übereinstimmung mit dem Schulrat wird die Auffassung vertreten, dass in Zeiten knapper Haushaltsbudgets eine Fokussierung der Mittel in diesem Fall auf die o. g. Maßnahme der SbH in Verbindung mit einer Stärkung der Schulsozialarbeit an Grundschulen erfolgen sollte.

 

Bezüglich der Räume der WBS liegt ein Antrag seitens der Betreiberinnen der Betreuungsklasse vor, die mit den zurzeit genutzten Pavillonklassen durch die stark gestiegene Nachfrage einer nachgehenden Unterrichts- und Ferienbetreuung nicht mehr auskommen. Der Antrag mit einem vorläufigen Nutzungskonzept liegt dieser Vorlage bei. Kosten für Umbaumaßnahmen fallen nicht an. Die Räume können unverändert so wie sie sind genutzt werden. Der Umzug könnte in den Sommerferien erfolgen. Obwohl es wünschenswert wäre, die Kinder der Betreuungsklasse während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes in einem Gebäude unterzubringen, beinhaltet des Konzept die Zubereitung und Essensausgabe weiterhin in dem dafür hergerichteten Raum an der Sporthalle der FRS. Ein Umbau der dortigen Küche würde zu Mehrkosten in Höhe von 2.500 € führen.

 

Hinsichtlich der Frage, ob alle Räume tatsächlich benötigt werden oder ob noch andere Nutzer, wie zum Beispiel die „Vor –Ort-Vermittlungs- und Beratungsstelle“ für Tagesmütter der Familienbildung Wedel e. V., die zurzeit in den Räumen der VHS untergebracht ist, Räume der WBS nutzen können, sind noch Gespräche zu führen.

 

Angedacht ist, die Pavillonklassen mit Gruppen aus den Kindertagesstätten des letzten Kindergartenjahres zu belegen, um so in den KiTas Raumkapazitäten für Krippenplätze zu schaffen. Auch hierüber sind noch Gespräche mit den Trägern der Einrichtungen zu führen.

 

Die Schulleiterin der FRS, Frau Rechter, würde in diesem Bereich auch gern ein bis zwei Vorschulklassen unterbringen. Die Einrichtung von Vorschulklassen ist nach Einschätzung von Herrn Janssen jedoch in den nächsten Jahren nicht wahrscheinlich.

Hier wäre zu prüfen, ob die Einrichtung von Vorschulklassen auf freiwilliger Basis möglich wäre.

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Beschlussvorschlag

Zu C: Prüfungen

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Die Auflösung der Wilhelm-Busch-Schule zum Ende des Schuljahres 2009/2010 wird zur Kenntnis genommen

2. Die bislang an der WBS mit Schüler begleitenden Hilfen (SbH) betraute Mitarbeiterin wird zur Aufstockung der Schulsozialarbeit an beiden Tornescher Grundschulen auf mind. 10 Std./Wo. und darüber hinaus zur Verstärkung der SbH-Arbeit an der Geschwister-Scholl-Schule in Uetersen eingesetzt.

3. Die Räume der WBS werden im erforderlichen Umfang den Betreuungsklassen zur Verfügung gestellt.

4. Die weitere Nutzung der WBS-Räume ist zu prüfen

5. Über die Nutzung der Pavillonklassen durch KiTa-Träger ist mit diesen zu verhandeln.

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Anlagen

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