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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/800-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2009 beschlossen, bei dem Erlass einer nächsten Nachtragssatzung zur Hauptsatzung die Aufgaben des Umweltausschusses zu ergänzen.

 

In Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2010 wurde beschlossen, die Bekanntmachungskosten dadurch zu senken , dass Satzungen pp. zukünftig auf der Homepage der Stadt Tornesch bekannt gemacht werden sollen. In der Tageszeitung erfolgt dann nur noch ein Hinweis auf die Bereitstellung im Internet. Hierfür ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig.

 

Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Erklärung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für Bauvorhaben ab 1.000 m³  auf den Bau- und Planungsausschuss zu übertragen. Weiterhin hat sie beantragt, die Wertgrenzen des Bürgermeisters für die Beschaffung von Vermögensgegenständen zu ändern.

 

Alle vier Punkte sind im anliegenden Entwurf der 4. Nachtragssatzung eingearbeitet. Der Hauptausschuss hat der Nachtragssatzung am 08.02.2010 zugestimmt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Einsparungen bis zu 17.000 € durch die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen pp im Internet.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Die Ratsversammlung beschließt die anliegende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 20.06.2003 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 02.07.2008.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg als Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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