| Entschädigungssatzung in der Fassung des 3. Nachtrages |
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 | Die Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern legt fest, in welcher Höhe politische Mandatsträger, bürgerliche Mitglieder in Ausschüssen und Führungskräfte der Feuerwehr für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandentschädigung erhalten. |
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| Hauptsatzung der Stadt Tornesch |
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 | Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. SH S. 93), wird nach Beschluss durch die Ratsversammlung vom 23. Februar 2010 und mit Genehmigung des Kreises Pinneberg vom 25.03.2010 folgende 4. Hauptsatzung der Stadt Tornesch erlassen: |
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| Richtlinien für das Berichtswesen der Stadt Tornesch |
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 | Aufgrund des § 28 der Gemeindeordnung Schleswig- Holstein hat die Ratsversammlung der Stadt Tornesch in ihrer Sitzung am 13. März 2008 folgende Richtlinien für das Berichtswesen der Stadt Tornesch beschlossen: |
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| Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Tornesch |
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 | Aus dieser Geschäftsordnung ergeben sich die Bestimmungen für den Ablauf von Sitzungen der Ratsversammlung wie z.B. Ladungsfristen, öffentliche Fragestunden, Sitzungsunterbrechungen, Anfragen oder die Redeordnung. |
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| Betriebssatzung der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT |
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 | Die Betriebssatzung bestimmt das Tätigkeitsfeld und die Aufbaustruktur der GGT, die als Grundstücksgesellschaft zahlreiche Immobilien der Stadt Tornesch verwaltet. |
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