| Beschreibung | Ein Zuzug nach Tornesch ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzugstag zu melden. Wird diese Meldefrist versäumt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden kann.
Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Sie können allerdings auch einer bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular aushändigen. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich. Für mehrere Familienangehörige (Ehegatten, Eltern und Kinder bis zur Volljährigkeit) wird nur ein Abmeldeformular benötigt, in diesem Falle genügt die Unterschrift eines Familienangehörigen.
Kinder ab dem 16. Lebensjahr können sich selbständig abmelden. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Achtung: Seit dem 01.06.2004 entfällt die Abmeldung bei ihrem bisherigen Meldeamt. Bei Umzügen ist daher also nur noch eine Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich. |
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| Kosten | Die Anmeldung ist gebührenfrei. |
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| Erfordernisse | - Personalausweis und/oder Reisepass
- bei Kindern (sofern vorhanden) der Kinderausweis, sonst die Geburtsurkunde
Bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen sind zusätzliche Informationen erforderlich. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, legen Sie bitte auch eines der folgenden Dokumente vor:
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
- Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehegatten |
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