| Beschreibung | Eine Auskunftssperre im Melderegister schützt die Antragsteller davor, dass im Einzelfall durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefährdung für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit etc. Güter eintritt.
Umstände, die auf eine solche Gefährdung schließen lassen, sind bei Antragstellung zu schildern.
Über den normalen Datenschutz hinaus soll durch die Auskunftssperre in brisanten Lebensbereichen der Erteilung einer Melderegisterauskunft an bestimmte Personen oder Personengruppen entgegenwirken. Die Wirkung der Auskunftssperre erstreckt sich jedoch nur auf den Privatbereich. Behörden und sonstige öffentlich-rechtliche Stellen sind hiervon in der Regel nicht betroffen. |
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| Kosten | Die Einrichtung ist gebührenfrei. |
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| Erfordernisse | Für die Antragstellung ist lediglich ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich. Da sich weitere eventuell notwendige Unterlagen wegen der Verschiedenartigkeit der Anträge erst aus der Begründung selbst ersehen lassen und es sich hierbei auch um einen sensiblen Persönlichkeitsbereich handelt, wird empfohlen, den Antrag möglichst persönlich zu stellen. |
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