| Beschreibung | Es besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreien zu lassen, sofern man einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und einen entsprechenden Grad der Behinderung nachweisen kann bzw. Leistungen gem. SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsförderungsgesetz oder § 27 e Bundesversorgungsgesetz bezieht.
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| Kosten | keine |
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| Erfordernisse | Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" und dem erforderlichen Grad der Behinderung oder einen gültigen Leistungsbescheid.Die Bearbeitung erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale. Die Stadt Tornesch bietet derzeit noch als Serviceleistung die Weiterleitung des Antrages für die Leistungsempfänger des Amtes für soziale Dienste |
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