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Personalausweise
Pflegewohngeld
BeschreibungTräger vollstationärer Einrichtungen im Sinne des § 71 SGB XI können für Anspruchsberechtigte nach § 43 Abs. 1 SGB XI (Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis II mit Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege) Pflegewohngeld nach § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG) erhalten.
KostenDie EInkommensgrenze gem. § 6 Abs. 4 LPflege G beträgt ab dem 01.07.2008 1.171,57 Euro. Für berücksichtigungsfähige Angehörige ist ein Familienzuschlag von jeweils 246,- Euro zugrunde zu legen.
Barvermögen oder sonstige Geldwerte im Sinne des § 82 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII für pflegebedürftige Heimbwohner in Höhe von 6.900,- Euro bleiben bei der Berechnung des Pflegewohngeldes anrechnungsfrei. Für den zuhause lebenden Ehegatten ergibt sich ein Freibetrag von 614,- Euro, für jeden weiteren berücksichtigungsfähigen Haushaltsangebhörigen ergibt sich ein Freibetrag von je 256,- Euro.
ErfordernissePflegewohngeld ist vom Träger der Pflegeeinrichtung bei dem örtlich zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen.
Prokollführung für die Versammlung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen
Protokollführung für den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
Protokollführung im Bau- und Planungsausschuss
Protokollführung im Umweltausschuss
Rattenbekämpfung
Rechte von Frauen
Reinigungsdienst -Leitung-
Reisegewerbe
Reisepässe
Rentenanträge
Schiedsamt
Schmutzwasser
Schüleranmeldung zur KGS Tornesch
Schülerbeförderung
Schulhausmeisterpool -Leitung-
Schulkinderbetreuung
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Schwerbehindertenausweis (Anträge)
Spielgerätesteuer
Spielhallengewerbe
Spielplatzbedarfsplanung
Sporthallenbelegung
Sportlerehrung
Städtepartnerschaft mit Strzelce Krajénskie (Polen), Jammerbugt (Dänemark) und Gmunden (Österreich)
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Sterbefallbeurkundung
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Steuern (öffentliche Abgaben)
Straßenbau, Neu- und Ausbau kommunaler Straßen
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Straßensondernutzung nach Straßen- und Wegerecht
Straßensondernutzung nach StVO
Tiefbau, Sanierung und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
Übermittlungssperren
Ummelden einer Wohnung
Unerlaubte Abfallbeseitigung
Unterhaltsprüfungen und -festsetzungen in allen Leistungsbereichen des Sozialgesetzbuchs XII
Unterhaltsvorschuss (Information)
Unterhaltung der kommunalen Hochbauten
Untersuchungsberechtigungsscheine
Vaterschaftsanerkennung
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Verkehrs- undÖPNV-Planung, Straße und Schiene
Verkehrsbeschilderung
Verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Einrichtung von Baustellen
Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden in gemeinnützige Tätigkeiten mit Mehraufwandentschädigung
Vermittlung von Tagespflegestellen für Kinder
Versicherungsangelegenheiten
Versteigerungen
Volksfeste und Veranstaltungen
Volkshochschule Tornesch
Vorkaufsrecht
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Widerspruchssachbearbeitung für Wohngeld und alle Bereiche des SGB XII
Wirtschaftsförderung
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wohnungsbauförderung
Zuschüsse an kulturelle Vereine
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Zuschüsse an Vereine und Verbände zur Jugendsportförderung, Förderung von Jugendübungsleitern und für die Vorhaltung eigener Sportstätten
Veranstaltungen
Datum Beschreibung
21.05.2013 Ausschuss für JSSKB
22.05.2013 Ausschuss für Finanzen
26.05.2013 Kommunalwahl
Alle Termine | Termin eintragen
 

Kontakt
Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch

Tel. 04122/9572-0
Fax 04122/55844
E-Mail

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Montags bis Freitags 8 bis 12 Uhr
Donnerstags zusätzlich 16 bis 18 Uhr

... und natürlich außerhalb der
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