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Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft Tornescher Wohlfahrtsverbände
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Gewässerunterhaltung, offene Systeme
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Grundstücke und Immobilien
Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerungsanlagen, örtliche Überprüfung
Grundstückszufahrten
Grünflächenpflege
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Halten und Parken
Haushaltsplanung- und Überwachung
Hausnummern
Heiratsurkunden
Hilfe in anderen Lebenslagen, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe und Bestattungkosten
Hilfe zum Lebensunterhalt nach 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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Hundehaltung
Hundesteuer
Information und Bürgerberatung
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Kindergeldanträge
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Lebenspartnerschaft
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Leitung Schulverwaltung
Lohnsteuerkarte
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Melderegisterauskünfte
Miet- und Leasingverträge
Miet- und Pachtobjekte
Mutterschutz (Information)
Namensführung in der Ehe
Niederschlagswasser
Obdachlosenangelegenheiten
Osterfeuer
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Personalausweise
BeschreibungDie Beantragung eines Personalausweises kann nur persönlich erfolgen, weil hierfür eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Ausweispflicht befreit.

Die Gültigkeit der Personalausweise beträgt in der Regel 10 Jahre, bei Beantragung vor dem 24. Geburtstag beschränkt sie sich auf 6 Jahre. Die Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer der Bearbeitung beträgt ca. 3-4 Wochen. Es wird daher empfohlen, den Antrag 1-2 Monate vor dem maßgeblichen Stichtag (Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. Ablaufdatum des alten Personalausweises) zu stellen.

Frühestens kann die Antragstellung drei Monate vorher erfolgen. In dringenden Notfällen kann zusätzlich auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgen. Nach der Beantragung des Ausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Nach Erhalt dieses PIN-Briefes können Sie ca. 1 Woche später Ihren neuen Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen. Die Abholung ist nur persönlich möglich. Der alte Personalausweis muss abgegeben werden. Die Aushändigung des neuen Personalausweises kann nur im Austausch erfolgen.
KostenAntragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung im Ermessen der ausstellenden Behörde

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen:

Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN: gebührenfrei

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z.B. PIN vergessen): 6,00 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
ErfordernisseGrundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

- ein aktuelles biometrisches Passbild, möglichst in Farbe und mit hellem Hintergrund
- der alte Personalausweis
- bei erstmaliger Beantragung eines Ausweispapieres bei der Stadt Tornesch ist zusätzlich eine Personenstandsurkunde vorzulegen. Bei ledigen Personen wird die Geburtsurkunde, bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen die Heiratsurkunde (wenn hieraus nicht die neue Namensführung hervorgeht, zusätzlich auch die Bescheinigung über die Namensänderung) bzw. eine Abschrift des Familienbuches (in den meisten Fällen im Stammbuch enthalten) benötigt. Ausländische Urkunden werden zusätzlich in amtlich übersetzter Form benötigt.

Ist bereits ein Ausweispapier durch die Stadt Tornesch ausgestellt worden, wird bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen die Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch benötigt.

- Bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises einer minderjährigen Person wird der Kinderausweis benötigt.
- Im Falle einer Namensänderung durch Eheschließung oder einer behördlichen Namensänderung sind ebenfalls die urkundlichen Nachweise vorzulegen.

- Spätaussiedler benötigen bei der Beantragung zusätzlich den Registrierschein, die Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Vertriebenenausweis A/B und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung nach § 94 BVFG, sofern eine Namensänderung vollzogen wurde.

- Eingebürgerte Personen benötigen bei Erstbeantragung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde.
--> Personal:
  • Petra Brandt
  • Monika Leowald
  • Pflegewohngeld
    Prokollführung für die Versammlung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen
    Protokollführung für den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
    Protokollführung im Bau- und Planungsausschuss
    Protokollführung im Umweltausschuss
    Rattenbekämpfung
    Rechte von Frauen
    Reinigungsdienst -Leitung-
    Reisegewerbe
    Reisepässe
    Rentenanträge
    Schiedsamt
    Schmutzwasser
    Schüleranmeldung zur KGS Tornesch
    Schülerbeförderung
    Schulhausmeisterpool -Leitung-
    Schulkinderbetreuung
    Schulkostenbeiträge
    Schulverwaltung für alle ortsansässigen Schulen und Klaus-Groth-Schule
    Schwerbehindertenausweis (Anträge)
    Spielgerätesteuer
    Spielhallengewerbe
    Spielplatzbedarfsplanung
    Sporthallenbelegung
    Sportlerehrung
    Städtepartnerschaft mit Strzelce Krajénskie (Polen), Jammerbugt (Dänemark) und Gmunden (Österreich)
    Stadtkasse
    Stadtwald
    Stellenausschreibung
    Sterbefallbeurkundung
    Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder
    Steuern (öffentliche Abgaben)
    Straßenbau, Neu- und Ausbau kommunaler Straßen
    Straßenbeleuchtung
    Straßenbenennungen
    Straßenreinigung
    Straßensondernutzung nach Straßen- und Wegerecht
    Straßensondernutzung nach StVO
    Tiefbau, Sanierung und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
    Übermittlungssperren
    Ummelden einer Wohnung
    Unerlaubte Abfallbeseitigung
    Unterhaltsprüfungen und -festsetzungen in allen Leistungsbereichen des Sozialgesetzbuchs XII
    Unterhaltsvorschuss (Information)
    Unterhaltung der kommunalen Hochbauten
    Untersuchungsberechtigungsscheine
    Vaterschaftsanerkennung
    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
    Verkehrs- undÖPNV-Planung, Straße und Schiene
    Verkehrsbeschilderung
    Verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Einrichtung von Baustellen
    Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden in gemeinnützige Tätigkeiten mit Mehraufwandentschädigung
    Vermittlung von Tagespflegestellen für Kinder
    Versicherungsangelegenheiten
    Versteigerungen
    Volksfeste und Veranstaltungen
    Volkshochschule Tornesch
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    Widerspruchssachbearbeitung für Wohngeld und alle Bereiche des SGB XII
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    Wohnberechtigungsschein
    Wohngeld
    Wohnungsbauförderung
    Zuschüsse an kulturelle Vereine
    Zuschüsse an Vereine und Verbände
    Zuschüsse an Vereine und Verbände zur Jugendsportförderung, Förderung von Jugendübungsleitern und für die Vorhaltung eigener Sportstätten
    Veranstaltungen
    Datum Beschreibung
    26.05.2013 Kommunalwahl
    26.05.2013 Präsentation der Kommunalwahlergebnisse
    28.05.2013 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    Alle Termine | Termin eintragen
     

    Kontakt
    Stadt Tornesch
    Der Bürgermeister
    Wittstocker Straße 7
    25436 Tornesch

    Tel. 04122/9572-0
    Fax 04122/55844
    E-Mail

    Öffnungszeiten:

    Montags bis Freitags 8 bis 12 Uhr
    Donnerstags zusätzlich 16 bis 18 Uhr

    ... und natürlich außerhalb der
    Öffnungszeiten nach vorheriger
    Vereinbarung.