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Geflügelpest: Aktuelle Informationen für private und gewerbliche Geflügelhalter

Das Umweltministerium hat am 11. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. November 2020 in Kraft. Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie über den Link in der Randspalte.

Die Allgemeinverfügung schafft eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für private und gewerbliche Geflügelhaltungen.

Vorgeschrieben wird zum Beispiel die Schuhdesinfektion, die Handdesinfektion und ein Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelbörsen oder mobilen Geflügelhändlern.

Bei Rückfragen zu der aktuellen Allgemeinverfügung hat der Kreis Pinneberg ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses steht montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr für Fragen zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121-4502 2100.