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Informationen zur Wohngeldreform

Die Bundesregierung hat eine neue Wohngeldreform beschlossen. Hierdurch sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt als bisher. Im nächsten Jahr könnten zusätzlich zu den bisher 600.000 Haushalten bundesweit bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete haben.

Neben der Umstellung der Software auf neue Parameter kommt somit auch eine Welle von neuen Anträgen auf die Kommunen zu. Kurzfristig wird dieser Mehraufwand durch die Wohngeldbehörden kaum zu stemmen sein. Der Fachkräftemangel erschwert die Einstellung von neuen Personal.

Aus den genannten Gründen wird es bei der Bearbeitung und Prüfung von Wohngeldanträgen zu langen Bearbeitungszeiten kommen. Das Wohngeld wird, bei Feststellung eines Anspruches, rückwirkend ab Antragsstellung ausgezahlt.

Um Ihr Verständnis wird gebeten.