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Mikrozensus 2020

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein teilt mit, dass auch im Jahr 2020 wieder eine Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt stattfindet. Hier erhalten Sie nähere Informationen dazu.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist – nach dem Zensus – die größte repräsentative Haushaltserhebung. Mit ihr werden seit 1957 umfangreiche Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation, Aus- und Weiterbildung sowie zu weiteren Themen erhoben. Zudem sind in Deutschland Fragen der Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (AKE; auch Labour Force Survey bzw. LFS) zur Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in den Mikrozensus integriert.

Wer wird befragt?

Der Mikrozensus wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt und betrifft in Hamburg etwa 9 000 und in Schleswig-Holstein etwa 14 000 Haushalte. Befragt werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden.

Wann und in welchen Abständen findet der Mikrozensus statt?

Die ausgewählten Haushalte werden über alle Kalenderwochen im Jahr gleich verteilt befragt. Jeder Haushalt nimmt innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an den Befragungen teil. Lediglich für diejenigen Haushalte, die an der Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung teilnehmen, ergibt sich ein anderer Befragungsturnus.

Wie läuft die Befragung ab?

Für die Befragungen werden vom Statistikamt Nord Interviewende, sog. Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Die ausgewählten Haushalte erhalten von den Erhebungsbeauftragten ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag für ein persönliches Interview. Wenn kein persönlicher Termin vereinbart werden kann oder die Befragten dies nicht wünschen, besteht die Möglichkeit, das Interview entweder telefonisch zu führen, den Fragebogen selbstständig auszufüllen und zurückzusenden oder an der Befragung online teilzunehmen. Das persönliche Interview vor Ort, das die Erhebungsbeauftragten mit Hilfe eines Laptops durchführen, ist erfahrungsgemäß weniger zeitaufwendig und komfortabler für die Befragten.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen die Ergebnisse des Mikrozensus in Form von Tabellen und grafischen Darstellungen in Printpublikationen sowie auf ihren Internetseiten. Im Internetangebot des Statistikamts Nord sind die Ergebnisse für Hamburg und Schleswig-Holstein einzelnen Themenbereichen zugeordnet.

Die jährlichen Ergebnisse des Mikrozensus werden darüber hinaus in Regierungsberichten, im Jahresgutachten des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“, in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung und anderen Publikationen verwendet.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Ja, die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes und die statistische Geheimhaltung werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistikamtes Nord umfassend gewährleistet. Alle Erhebungsbeauftragten werden für die Tätigkeit sorgfältig geschult und zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet. Sämtliche Angaben der Befragten werden anonymisiert und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Die Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Verfahren des Mikrozensus begutachtet und ihre Zustimmung gegeben.

Besteht Auskunftspflicht?

Ja, für den größten Teil der Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist an die Anschrift gebunden und betrifft auch Personen mit Nebenwohnsitz. Sie ist wichtig, da die hohen Qualitätsstandards des Mikrozensus nur dann erreicht werden können, wenn alle ausgewählten Haushalte auch tatsächlich ihre Antworten erteilen. Die Auskunftspflicht  ist im Mikrozensusgesetz in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz geregelt. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird gesondert hingewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Zensus und Mikrozensus?

Der Mikrozensus wird kontinuierlich über das Jahr verteilt bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Der Zensus findet dagegen nur alle zehn Jahre statt, das nächste Mal 2021.