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Anordnung eines Halteverbots in der Straße Alter Sportplatz

Im Rahmen einer Überprüfung der Feuerwehrzufahrten in der Straße Alter Sportplatz wurde festgestellt, dass die Befahrung einer eingerichteten Feuerwehrzufahrt nicht ohne weiteres möglich ist. Vor der Feuerwehrzufahrt befindet sich im Verkehrsraum ein seitlich angelegter Parkstreifen. Durch die Einengung der Fahrbahn in diesem Bereich kann die Feuerwehr die Zufahrt nicht ordnungsgemäß befahren, sondern müsste im Einsatzfall die parkenden Fahrzeuge seitlich abschleppen. Die Stadt Tornesch hat deshalb in Absprache mit dem Eigentümer und Bauträger ein absolutes Halteverbot für den bestehenden Parkstreifen anordnen müssen. Der Bauträger hat zugesagt, die entfallenden Stellplätze im Rahmen eines nachträglichen Umbaus an anderer Stelle in der Straße bereit zu stellen.

Hintergrund: Die bestehenden Verkehrsflächen wurden durch einen privaten Investor geplant und gebaut. Die Stadt Tornesch wird nach Abschluss aller Hochbaumaßnahmen die ordnungsgemäß hergestellten Verkehrsflächen nach einer Abnahme in ihr Eigentum übernehmen.