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Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023

Im Sommer 2018 stellt der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg die Bewerberliste für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen auf. Für den Bereich der Stadt Tornesch sind 9 Personen (4 Männer und 5 Frauen) zu benennen. Interessierte Personen können sich gerne bewerben.

Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter. Sie werden grundsätzlich alle fünf Jahre neu gewählt und im Gerichtsbezirk des jeweiligen Wohnortes bei Verhandlungen in Strafsachen eingesetzt. 

Tätigkeit einer Schöffin und eines Schöffen

Schöffinnen und Schöffen wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.

Jugendschöffen werden in Verfahren gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) tätig.

Anforderungen an das Schöffenamt und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

Folgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

1.  Alter: 25 bis 69 Jahre
2.  Der Hauptwohnsitz muss in Tornesch sein (Nebenwohnung reicht nicht aus)
3.  Deutsche Staatsangehörigkeit

Nicht wählbar sind außerdem: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.
In die Vorschlagsliste werden folgende Daten aufgenommen: Familienname, Geburtsname und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie der Beruf und die Wohnungsanschrift und für Rückfragen gern auch die Telefonnummer und/ oder E-Mailadresse.

Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig.

Aus diesem Grund haben wir einige Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für Interessierte am Schöffenamt zusammengestellt:

Die Broschüre gibt einen Überblick über den Ablauf der Schöffenwahl, die Rechte und Pflichten einer Schöffin und eines Schöffen, den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens sowie den Ablauf der Beratung des Gerichts.

Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Informationen über den Ablauf der Schöffenwahl und Auskunft darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.

Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (www.schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (www.schoeffen.de) der DVS.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bewerbungen für das Jugendschöffen werden bis zum 1. Juni 2018 entgegen genommen. Bitte verwenden Sie hierfür das in der Randspalte verlinkte Bewerbungsformular.

Kontakt

Frau Julia Trabe
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-141
Fax:04122 9572-199
E-Mail oder Kontaktformular

Siehe auch: Schöffenwahl

Beachten Sie auch auch die ebenfalls noch laufende Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl 2018.