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Kriegsopferfürsorge
[Nr.99076006000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

An wen muss ich mich wenden?

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

§§ 25 ff. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Zuständig

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Deliusstraße 2
24114 Kiel
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Fax: +49 431 901-64410
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
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Telefon: +49 4321 913-5
Fax: +49 4321 13338
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide
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Telefon: +49 481 6960
Fax: +49 481 636199
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Telefon: +49 4121 4502-3472
Fax: +49 4121 4502-93472
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja