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Reisepass: Verlustanzeige
[Nr.99085001014003 ]

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

Zuständig

Stadt Tornesch - Die Bürgermeisterin
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-0
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
De-Mail: info@tornesch.de-mail.de

Kontakt

Frau Elheme Metaj
Telefon:04122 9572-128
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Manuela Sawitzki
Telefon:04122 9572 136
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Maren Dreyer
Telefon:04122 9572-127
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular