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Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
[Nr.99089003034000 ]

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft“ des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

  • §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Strafprozessordnung (StPO),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  (OWiG)
     

Anträge / Formulare

Zuständig

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel
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Telefon: 0431 55062-0
Fax: 0431 55062-1309
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Bemerkungen: Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist landesweit für Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten sowie die Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig. Neben der Hauptstelle in Kiel werden Außenstellen an den Standorten Elmshorn, Flensburg und Lübeck unterhalten.