Öffentliche Zustellung
Name, Vorname: Zenz, Mario
Zuletzt bekannte Anschrift: Beilstr. 30, 68159 Mannheim
Bescheid vom: 11.10.2019
Betreff: Duldungsbescheid
Aktenzeichen: 01-00029529 0001
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht postalisch zugestellt werden konnte, da der Aufenthalt unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß §155 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 155 Abs. 2 letzter Satz LVwG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
FD Steuern, Zimmer 307
Wittstocker Str. 7
25436 Tornesch
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Martini
Telefonnummer: 04122-9572-135
Tornesch, den 11.10.2019
Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
Sabine Kählert