Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 95 f der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.09.2018 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

  erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge
  gegenüber bisher nunmehr festgesetz auf
  EUR
1. im Ergebnisplan der        
Gesamtbetrag der Erträge 655.700 783.000 25.652.000 25.524.700
Gesamtbetrag der Aufwendungen 687.800 805.800 28.939.500 28.821.500
Jahresüberschuss   0 0 0
Jahresfehlbetrag   0 3.287.500 3.296.800
         
2. im Finanzplan der        
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 660.700 783.000 25.183.700 25.061.400
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 660.700 784.000 27.790.000 27.673.000
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der  Finanzierungstätigkeit 70.000 0 1.434.400 1.504.400
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 73.000 3.000 2.205.800 2.275.800

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher  931.300 EUR

auf  1.001.300 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 480.000 EUR

auf  480.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  16.000.000 EUR

auf 16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  118,75

auf 118,10

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.10.2018 erteilt.

25436 Tornesch, 18.10.2018

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 203) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 18.10.2018

Stadt Tornesch

Die Bürgerrmeisterin
gez. Sabine Kählert