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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 28.04.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem unverändertem Nachtragshaushaltsplan werden

  erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge
  gegenüber bisher nunmehr festgesetz auf
  EUR
1. im Ergebnisplan der        
Gesamtbetrag der Erträge 0 0 28.696.300 28.696.300
Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 0 31.354.300 31.354.300
Jahresfehlbetrag     2.658.000 2.658.000
         
2. im Finanzplan der        
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 0 0 28.095.600 28.095.600
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 0 29.940.700 29.940.700
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der  Finanzierungstätigkeit 0 0 2.374.300 2.374.300
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 0 3.835.600 3.835.600

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher  0 EUR

auf  0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0 EUR

auf  0 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  20.000.000 EUR

auf 25.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  129,63

auf 129,63

§ 3

Bleibt unverändert.

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

25436 Tornesch, 29. April 2020

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin
gez. Sabine Kählert

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 303) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 29. April 2020

Stadt Tornesch

Die Bürgerrmeisterin
gez. Sabine Kählert