5. Nachtragssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 20.03.2018 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:
1. § 11 erhält folgende neue Fassung:
§ 11
Fälligkeit
(1) Der Beitrag und eine Vorauszahlung auf den Beitrag werden einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Stadt kann auf Antrag Stundungen oder Verrentungen bewilligen.
(2) Wird die Verrentung bewilligt, so ist der Beitrag beziehungsweise die Vorauszahlung auf den Beitrag durch schriftlichen Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens zwanzig Jahresleistungen zu entrichten ist. Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrages beziehungsweise der Vorauszahlung zu stellen. In dem Bescheid sind Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresleistungen zu bestimmen. Der jeweilige Restbetrag ist jährlich mit drei vom Hundert über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen. Der Beitragsschuldner kann am Ende jeden Jahres den Restbeitrag ohne weitere Zinsverpflichtung tilgen. Bei Veräußerung des Grundstücks oder des Erbbaurechts wird der Beitrag in voller Höhe des Restbeitrags fällig.
2. Das Verzeichnis gem. § 4 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch vom 29. Mai 2002 (Straßenbaubeitragssatzung) wird wie folgt geändert:
a) Die Aufstellung über Straßen, Wege und Plätze, die im Wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen) wird wie folgt geändert:
aa) folgende Straßen werden ergänzt:
- Alter Sportplatz
- Am Seepferdchen
- Elfenstieg
- Forellenring
- Lehmannsweg
- Libellenbogen
- Nixenring
- Riesenweg
- Schilfweg
- Seerosenring
- Wilfried-Mohr-Straße
- Zanderbogen
bb) Folgende Straßen werden gestrichen:
- Baumschulenweg
- Kleiner Moorweg
- Kuhlenweg
- Lindenweg
- Pracherdamm
- Uetersener Straße
- Wittstocker Straße
b) Die Aufstellung über Straßen, Wege und Plätze, die im Wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) wird wie folgt geändert:
aa) folgende Straßen werden ergänzt:
- Aalkamp
- Baumschulenweg
- Kleiner Moorweg
- Kuhlenweg
- Lindenweg
- Pracherdamm
- Uetersener Straße
c) Die Aufstellung der Straßen, Wege und Plätze, die im Wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) wird wie folgt geändert:
aa) folgende Straße wird ergänzt:
- Wittstocker Straße
Artikel II
Inkrafttreten
(1) Diese 5. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tornesch, 21.03.2018
Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
gez. Roland Krügel
Bürgermeister