Bekanntmachung zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekanntgemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 2. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen | 121 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen | 8 |
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (2. März 2020) | 11.052 |
Tornesch, den 8. März 2020
Stadt Tornesch
Sabine Kählert
Bürgermeisterin