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Bekanntmachung zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekanntgemacht:

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 2. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Anzahl der gültigen Eintragungen 121
Anzahl der ungültigen Eintragungen 8
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (2. März 2020) 11.052

Tornesch, den 8. März 2020

Stadt Tornesch

Sabine Kählert
Bürgermeisterin