Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Bekanntmachung der Stadt Tornesch über die Festsetzung der Abgaben für das Kalenderjahr 2019

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Stadt Tornesch haben sich nicht geändert, so dass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2019 nicht erteilt werden.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheid­erteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Abgabenbescheide (Grundsteuer, Hunde­steuer) sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. 2005,   S. 27) in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu ent­richten.

Die Abgaben für das Kalenderjahr 2019 werden mit den in den zuletzt erteilten Abgaben­bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 der GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann deshalb innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Wider­spruch bei der Stadt Tornesch – Die Bürgermeisterin - Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch, erhoben werden. Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 1 Verwaltungsgerichtsordnung v. 19.03.1991 (BGBI. S 686) keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgerecht zahlen.

 

 

Tornesch, den 21. Januar 2019

                                                                                                          Stadt Tornesch

                                                                                                       Die Bürgermeisterin

                                                                                                       gez. Sabine Kählert

                                                                                                         

Kontakt

Frau Alina Möller
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-135
Fax:04122 9572-199
E-Mail oder Kontaktformular