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Erste Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Obdachlosenunterkünften der Stadt Tornesch

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI.Schl.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 129) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 17.12.2019 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Obdachlosenunterkünften der Stadt Tornesch

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Tornesch wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 4 Benutzungsgebühr

(1) Die Benutzungsgebühr wird nach der Anzahl der zugewiesenen Wohn- und Schlafräume bemessen. Sie beträgt 450,00 Euro monatlich pro Raum. Erfolgt die Benutzung eines Raumes durch mehrere Personen, wird die Gebühr in gleicher Höhe auf die Personen aufgeteilt.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Tornesch, den 19.12.2019

 

Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
Sabine Kählert