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Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 21.7.2014 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12.12.2017 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird  
1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 25.652.000 EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.939.500 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 3.287.500 EUR
     
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.183.700 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.790.000 EUR
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.434.400 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.205.800 EUR
     
festgesetzt.  
     
§ 2
Es werden festgesetzt:
 
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 931.300 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 480.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 16.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 118,75 Stellen
     
§ 3
     
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Auflistung der einzelnen Budgets ist dem nachfolgenden Vorbericht als Anlage beigefügt.
2.

Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. Februar 2018 erteilt.

 

25436 Tornesch, 27.02.2018

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel


 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 27.02.2018

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel