Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 21.7.2014 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 11.12.2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | ||
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 26.268.900 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.552.100 EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 3.283.200 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.804.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 28.330.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 3.681.200 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 4.442.300 EUR | |
festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
Es werden festgesetzt: | ||
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.049.700 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 400.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 121,99 Stellen |
§ 3 | ||
1. | Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt. | |
2. |
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. |
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3. | Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar. |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 24. Januar 2019 erteilt.
25436 Tornesch, 01.02.2019 |
Stadt Tornesch Die Bürgermeisterin gez. Kählert |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 203) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
25436 Tornesch, 01.02.2019 |
Stadt Tornesch Die Bürgermeisterin gez. Kählert |