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Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 21.7.2014 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 17.12.2019 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird  
1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.696.300 EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 31.354.300 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 2.658.000 EUR
     
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 28.095.600 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 29.940.700 EUR
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.374.300 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.835.600 EUR
     
festgesetzt.  
     
§ 2
Es werden festgesetzt:  
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 20.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 129,63 Stellen
     
§ 3
     
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
2.

Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
 

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

25436 Tornesch, 09.01.2020

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin

gez. Kählert


 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 303, 3. OG) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 09.01.2020

Stadt Tornesch

Die Bürgermeisterin

gez. Kählert