Haushaltssatzung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2019
Nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.11.2018- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- ist die Haushaltssatzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen erlassen worden.
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 11.12.2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | ||
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 973.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 991.500 EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 17.800 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 973.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 977.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 30.000 EUR | |
festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
Es werden festgesetzt: | ||
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,00 Stellen |
§ 3 | ||
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt. |
||
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt. |
||
25436 Tornesch Stadt Tornesch |