Sitzung der Ratsversammlung vom 15.06.2021
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) in der anliegenden Form. Auf der Sitzung der Ratsversammlung am 15.06.2021 wurde die neue Satzung (2. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung zur Einhaltung des Zitiergebotes gem. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG) der Spielgerätesteuer beschlossen.
Bereitgestellt am 21.06.2021