Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen - 18.02.2015
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 18.02.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Pausenhalle der Klaus-Groth-Schule
- Ort:
- 25436 Tornesch, Klaus-Groth-Str. 11
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (18:00 - 18:30 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ungeändert beschlossen
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Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2015 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen (Ergebnis- und Finanzplan)
Beschluss:
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2015 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch 754.100 € Stadt Uetersen 235.600 €
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Beratungsverlauf: Herr Rechter erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage von Herrn Brüggmann, ob auch ein Beschluss gefasst werden müsse, damit die Finanzierung in Zukunft anders geregelt ist, antwortet Bgm. Krügel, dass die Umlandkommunen nach der jetzigen Satzungsregelung nicht beteiligt werden können, er prüft zurzeit andere Möglichkeiten, um dies zu ändern. Dann werden die einzelnen Positionen durchgegangen und besprochen. Einzelne Positionen können nicht abschließend geklärt werden und eine Erläuterung wird dem Protokoll beigefügt. Außerdem ist dem Protokoll auf Wunsch eine Übersicht der Verbindlichkeiten, aus denen die Zinsen resultieren, beigefügt.
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ungeändert beschlossen
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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