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ALLRIS - Auszug

04.02.2019 - 9 Errichtung einer Behelfsbrücke auf der Kreisstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Herstellung einer Behelfsbrücke über das Durchlassbauwerk des Ohrtbrooksgrabens an der K22 und hebt den Sperrvermerk auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Goetze stellt den Sachverhalt vor. Er berichtet, dass eine Grenzfeststellung vorgenommen wurde. An der entsprechenden Stelle gehört der Graben zur Stadt Tornesch und die Brücke selbst zu beiden Teilen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch.

 

Herr Früchtenicht möchte wissen, ob die Stadt zuständig ist, Kreisstraßen zu reparieren, obwohl ein Vertrag mit dem Kreis geschlossen wurde.

 

Herr Kölbl berichtet, dass er entsprechende Telefonate geführt hat. Der Kreis Pinneberg wäre eigentlich zuständig, die Reparatur zu übernehmen, allerdings besteht ein Unterhaltungsvertrag mit der Stadt Tornesch. In diesem ist geregelt, dass die Stadt Tornesch die Unterhaltung übernimmt und eine jährliche Entschädigung erhält. Die Reparatur der Brücke gehört auch zur Unterhaltung. Da die Maßnahme nun jedoch in keinem Verhältnis steht, hat der Kreis Pinneberg beschlossen, sich zu beteiligen.

 

Herr Böhmke erfragt, warum erst eine Behelfsbrücke gebaut werden muss und nicht gleich die richtige Brücke.

Herr Goetze entgegnet, dass der Kreis dies zum damaligen Zeitpunkt verneint hat. Das Planfeststellungsverfahren muss rechtssicher abgeschlossen sein und dies ist es noch nicht.

 

Frau Hahn fragt Frau Kählert, ob es neue Infos zur Aufkündigung der Verträge mit dem Kreis Pinneberg gibt.

Frau Kählert entgegnet, dass die Stadt Tornesch wenig Aussicht auf Erfolg hätte, da der Vertrag über 30 Jahre alt und dürftig formuliert ist. Daher hat sie sich eher auf die Kostenbeteiligung konzentriert. Der Kreis Pinneberg ist nun dafür. Das Vorziehen des Brückenbaus ist beleuchtet worden aber das Verfahren muss leider in Gänze abgewartet werden und nicht nur ein Teil.

 

Frau Dr. Dohrn fragt nach, ob die Behelfsbrücke für 4 Jahre geplant sei.

Herr Goetze bejaht dies und erläutert, dass verkehrsregelnde Maßnahmen deutlich teurer wären ohne eine Verbesserung zu erzielen. Die 4 Jahre könnten sogar verlängert werden. Das wären dann 15.000 € im Jahr.