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ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 9 Beratung über den 2. Nachtrag zur Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Ratsversammlung beschließt, den Hebesatz bei der Grundsteuer B rückwirkend zum 1.1.2019 auf 425 v.H. gemäß der Vorlage anliegender 2. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Tornesch anzuheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Gewerbesteuer bleiben unverändert auf jeweils 390 v.H. bestehen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

1Enthaltung


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Die Vorsitzende des Finanzausschuss, Frau Werner, trägt vor, dass für die Inanspruchnahme von Fehlbetragszuweisungen Mindesthebesätze für die Realsteuer Voraussetzung sind. Bei der Grundsteuer A und bei der Gewerbesteuer sind diese Mindestsätze bereits erreicht. Der Mindesthebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 425 v.H. Der derzeitige Hebesatz in Tornesch liegt bei 390 v.H. Die Anhebung kann durch einen 2. Nachtrag zur Hebesatzsatzung beschlossen werden. Der Finanzausschuss hat sich am 13.02.2019 mit dem Thema befasst und die Änderung der Hebesatzungsatzung mit einer Ja-Stimme und 8 Enthaltungen der Ratsversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

RH Janzen teilt mit, dass die Fraktion B90/DIE GRÜNEN heute einen anderen Standpunkt als in der Sitzung des Finanzausschusses vertreten. Hintergrund sind die zu erwartenden Kinderzahlen für die Kita´s und für die Schulen. Hierfür müsse jede Möglichkeit der Geldgenerierung ausgeschöpft werden. Bedingung ist jedoch, dass die Stadt nur Geld für wichtige Infrastrukturprojekte ausgibt.

 

RH Radon äußert für seine Fraktion, dass erst einmal intern geschaut werden muss, an welcher Stelle man etwas verbessern und einsparen kann, bevor man die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse bittet. Ihr ist es bewusst, dass Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nicht sofort greifen. Wann und in welcher Höhe Fehlbetragszuweisungen gezahlt werden, steht heute noch nicht fest.

 

RH Fäcke erinnert daran, dass demnächst die sechste Kita in Betrieb geht und jährliche Betriebskosten in Höhe von 400.000 bis 500.000 € nach sich ziehen wird. Auch die höheren Tarifabschlüsse für das Personal der Stadt Tornesch muss finanziert werden.

 

RH Kölbl mahnt an, dass dies schon die dritte Steuererhöhung innerhalb von wenigen Jahren ist und nie reichte der Erhöhungsbetrag aus. Die CDU hält eine Grundsteuererhöhung für nicht richtig.

 

RH Werner merkt an, dass die Taktik der CDU-Fraktion nicht aufgehen werde und RH Janzen fordert die CDU als Mehrheitsfraktion auf, ihrer Verantwortung nachzukommen. RF Hahn interveniert, dass die gesamte Ratsversammlung versuchen sollte, dass Tornesch sich entschuldet.

 

Nach weiterem Meinungsaustausch lässt BV Meyer-Hildebrand über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage