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ALLRIS - Auszug

12.06.2019 - 9 Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderung folgender Maßnahmen durch das Förderprogramm des Kreises („Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg“ zu beantragen:

 

Einrichtung Fahrradstraße Sandberg-Friedlandstr.-Friedensallee

Einrichtung Fahrradstraße Lindenweg

Einrichtung Fahrradstraße Pracherdamm

 

Für die Punkte soll eine Beantragung im Jahr 2019 erfolgen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams schlägt die Einrichtung von Fahrradstraßen vor. Diese Fahrradstraßen haben nichts mit der Veloroute zu tun. Allerdings muss man bei der Planung aufpassen dass es zu keiner Mischförderung kommt. Die Idee ist 3 Fahrradstraßen einzurichten: Klaus- Groth-Straße/ Friedlandstr., Pracherdamm und Lindenweg.

Der wesentliche Unterschied von einer Fahrradstraße zu einer 30- Zone ist, dass Fahrradfahrer bei einer Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen. Aber um dieses zu beantragen muss noch eine Verkehrszählung stattfinden, ebenso müssen Argumente aufgelistet werden, warum eine Fahrradstraße notwendig ist. Die Schilder müsste die Stadt selber zahlen, aber die Markierungsarbeiten wären förderfähig.

Herr Meyer-Hildebrand äußert, dass es aus seiner Sicht wichtig ist, die Kreuzung Zauberflöte, Haselbaumweg, Lindenweg baulich auszubauen.

Frau Sydow-Graen teilt mit, dass diese Maßnahme bereits im AKiM Thema war und dort noch weiter ausgearbeitet werden muss.

Herr Goetze fragt in die Runde, ob Interesse an der Einrichtung einer Fahrradstraße besteht.

Dieses wird von allen bejaht.

Herr Jochens möchte wissen, ob er es richtig versteht, dass für Markierungsarbeiten ein Zuschuss beantragt wird, obwohl diese eh nicht so viel Geld kosten.

Dieses wird bejaht.

Frau Sydow-Graen regt an den Vorschlag der Verwaltung aufzugreifen.

Danach wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt mit der Änderung, dass der Punkt 1 gestrichen wird.