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ALLRIS - Auszug

19.08.2019 - 7 B-Plan 108 "Westlich der Friedrichstr. und Nörd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Für das Gebiet westlich der Friedrichstr. in einer Tiefe von ca. 55 m und nördlich der Wilhelm,-Schildhauer-Str. in einer Tiefe von ca. 130 m wird der B-Plan 108 „Westlich Friedrichstr. und nördlich Wilhelm-Schildhauer-Str.“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erhalt der straßenbegleitenden Bebauungsstruktur und Ermöglichen einer zweiten Bautiefe

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.



 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams trägt den Sachverhalt vor.

Bisher ist eine Bebauung in zweiter Reihe oder eine längliche Baureihe nicht erlaubt. Der B-Plan sieht genaue Kriterien vor. Ein B-Plan in der Innenentwicklung geht schneller und ist kostengünstiger.

Herr Früchtenicht begrüßt die Aufstellung eines B-Plans. Er sieht es als einzige weitere Baumöglichkeit in Bahnhofsnähe und regt daher an, um ein Stockwerk zu erhöhen und eine Staffelgeschoss-Bebauung zu erlauben.

Frau Dr. Dohrn befürwortet die Vorlage.

Frau Hahn möchte wissen, ob der Vorhabenträger mit allen Anliegern gesprochen hat.

Herr Stümer erläutert, dass es einen Vorhabenträger gibt, der alles aufkaufen wollte um dann dort zu bauen. Der B-Plan hat das Ziel die bestehende Struktur an der Friedrichstraße zu erhalten und eine zweite Bautiefe zu ermöglichen. Wer der Vorhabenträger ist, tut hierbei nichts zur Sache, da es für den B-Plan unerheblich ist.

Herr Schmidt bittet um die Erweiterung des B- Plans bis zur Hausnr. 47.

Herr Stümer möchte, dass sich ebenfalls bei der Ecke Wilhelm-Schildhauer-Straße die vorgesehenen Baufenster und Grenzabstände erneut angeschaut werden, so dass es als Gesamtheit eingeplant werden kann.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage