16.09.2019 - 18 Überprüfung der Benutzungsgebühren für den offe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Mo., 16.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:32
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss 1:
Der Punkt 2 des Beschlusses „In den Weihnachtsferien wird ab dem Schuljahr 2019/20 keine Ferienbetreuung angeboten“ soll aus dem Beschluss gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis: | ||
8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Beschluss 2:
1. Die Gebühr für die Ferienbetreuung wird wie folgt angehoben:
„Anlage I
Zu § 7 der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule
Gültigkeit: ab dem 01.10.2019
A.
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine monatliche Gebühr in folgender Höhe zu zahlen:
Betreuungszeiten | Benutzungsgebühr pro Tag in der Woche im Monat |
Unterrichtsschluss – 14:30 Uhr | 15,00 € |
14:30 Uhr – 16:00 Uhr | 15,00 € |
Unterrichtsschluss – 16:00 Uhr | 28,00 € |
Spätdienst 16:00 – 17:00 Uhr | 6,00 € |
B.
Für die Teilnahme am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:
Betreuungszeiten |
|
Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. a): 08:00 Uhr- 16:00 Uhr (Laufzeit: bis zum Ende des Schuljahres) | 8,00 € pro gebuchter Ferienwochentag im Monat
|
Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. b): 08:00 Uhr- 16:00 Uhr | 20,00 € pro gebuchter Ferientag |
Gebührensatz für den Spätdienst 16:00 Uhr- 17:00 Uhr | 10,00 € pro gebuchter Ferienwochentag |
„
2. Die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden nicht geändert.
Beratungsverlauf:
Frau Schultz erläutert die Vorlage. Es erfolgt eine Aussprache zwischen den Mitgliedern des JSSKB-Ausschusses. Es wird zuerst gesondert darüber abgestimmt, ob der Punkt 2: „In den Weihnachtsferien wird ab dem Schuljahr 2019/20 keine Ferienbetreuung angeboten.“ aus dem Beschluss genommen wird. Vorherrschende Meinung ist, dass grundsätzlich eine Betreuung angeboten werden soll, wenn Bedarf besteht.