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ALLRIS - Auszug

16.09.2019 - 18 Überprüfung der Benutzungsgebühren für den offe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss 1:

Der Punkt 2 des Beschlusses „In den Weihnachtsferien wird ab dem Schuljahr 2019/20 keine Ferienbetreuung angeboten“ soll aus dem Beschluss gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

 

Beschluss 2:

1. Die Gebühr für die Ferienbetreuung wird wie folgt angehoben:

Anlage I

 

Zu § 7 der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule

 

Gültigkeit: ab dem 01.10.2019

A.

Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine monatliche Gebühr in folgender Höhe zu zahlen:

Betreuungszeiten

Benutzungsgebühr pro Tag in der Woche im Monat

Unterrichtsschluss – 14:30 Uhr

15,00 €

14:30 Uhr – 16:00 Uhr

15,00 €

Unterrichtsschluss – 16:00 Uhr

28,00 €

Spätdienst 16:00 – 17:00 Uhr

6,00 €

 

B.

Für die Teilnahme am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:

Betreuungszeiten

 

Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. a):

08:00 Uhr- 16:00 Uhr

(Laufzeit: bis zum Ende des Schuljahres)

8,00 € pro gebuchter Ferienwochentag im Monat

 

Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. b):

08:00 Uhr- 16:00 Uhr

20,00 € pro gebuchter Ferientag

Gebührensatz für den Spätdienst

16:00 Uhr- 17:00 Uhr

10,00 € pro gebuchter Ferienwochentag

2. Die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden nicht geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:
Frau Schultz erläutert die Vorlage. Es erfolgt eine Aussprache zwischen den Mitgliedern des JSSKB-Ausschusses. Es wird zuerst gesondert darüber abgestimmt, ob der Punkt 2: „In den Weihnachtsferien wird ab dem Schuljahr 2019/20 keine Ferienbetreuung angeboten.“ aus dem Beschluss genommen wird. Vorherrschende Meinung ist, dass grundsätzlich eine Betreuung angeboten werden soll, wenn Bedarf besteht.