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ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 14 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nacht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage VO/19/226-1 anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und stimmt damit gleichzeitig den Änderungen des Haushaltes 2019 durch den 1. Nachtragsplan in der vorgelegten Form zu.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

Beschlüsse über die Anträge in der Reihenfolge, in der abgestimmt wurde:

 

FDP:

 

„Streichung der Haushaltsmittel von 10.000 € für das Entschädigungsgutachten der städtebaulichen Entwicklung des südöstlichen Ortskerns“

 

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

CDU (mit Ergänzung der SPD und der Grünen):

 

„Für das verbleibende Haushaltsjahr 2019 dürfen keine personellen Neueinstellungen, keine Erweiterungen im Stundenumfang, keine Nachbesetzungen von freiwerdenden Stellen oder Nachbesetzung bei längerem Ausfall durch Krankheit erfolgen. Sämtlicher (Mehr-)Bedarf ist durch das vorhandene Personal zu gewährleisten.

In begründeten Ausnahmefällen wird die Bürgermeisterin ermächtigt, im Hauptausschuss einen Antrag zu stellen, der dort beraten wird.

 

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

FDP:

 

Folgende Positionen werden jeweils mit einem Sperrvermerk versehen, welche vom Finanzausschuss einzeln aufgehoben werden können:

 

  • 573000.531510 Zuschuss an die GGS für nicht erwirtschaftete Pacht

Sportanlage Großer Moorweg 30.500 Euro

 

  • 573000.531530 Zuschuss an die GGS zur Rücklagenbildung 100.000 Euro

 

  • 421000.531853 Zuschüsse an Vereine mit eigenen Sportstätten 28.600 Euro“

 

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Bündnis 90 /Die Grünen:

 

„4 Punkte zur Haushaltskonsolidierung:

 

Bestandsaufnahme:

Alle laufenden Projekte und Verträge werden auf ihre Kündbarkeit überprüft und die Ergebnisse transparent vorgelegt.

 

Projekte, die nicht zwingend für den Erhalt oder Aufbau dringend benötigter Infrastruktur (Schule und Betreuung sowie ÖPNV / Verkehr) benötigt werden und über die Grundversorgung hinaus gehen, werden gestoppt oder gestreckt.

 

Aus Fehlern lernen

 

Die Ursachen des eingetretenen Haushaltsdesasters werden von der Verwaltung analysiert, mit der daraus resultierenden Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung in einen anschaulichen Zusammenhang gebracht und übersichtlich schriftlich aufbereitet und der Politik öffentlich vorgestellt.

Die eklatanten Rückstände in der Rechnungslegung werden zügig aufgearbeitet, um den aktuellen finanziellen Blindflug schnellmöglich zu beenden.

Über die Erschließung und den Verkauf von städtischen Bauland, wie in den letzten Jahren in mehreren Baugebieten erfolgt (Alter Sportplatz, Märchenviertel, Tornesch am See) werden transparente Ergebnisberichte (Einnahmen aus Verkauf, Erschließungsbeiträgen etc., Ausgaben aus Ankauf, Errichtung der Infrastruktur, Neben- und Folgekosten) angefertigt und öffentlich vorgestellt.

Zweck dieser aufbereiteten Nachkalkulation ist die Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen anhand echter, in der jüngeren Vergangenheit umgesetzter Stadtentwicklungsprojekte, um in Zukunft die Folgen von Entscheidungen zur Stadtentwicklung realistisch einschätzen zu können.

 

Schwerpunkte der Verwaltungsaufgaben neu justieren

 

Die Verwaltung wird sich in Zukunft vorrangig mit den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen beschäftigen und nicht mehr due personellen Kapazitäten und den Haushalt mit Luxusprojekten überfordern.

 

Fahrplan zum strukturell ausgeglichenen Haushalt

 

Im Haushalt 2019 liegen die Einnahmen bei 20 % unter den Ausgaben. Ein solches Defizit lässt sich nicht über Nacht ausgleichen.

Ein Fahrplan zur Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts mit einer Auflistung aller vorgeschlagenen Maßnahmen sowie einer gut begründeten Abschätzung der finanziellen Fortschritte und des nötigen Zeithorizonts wird von der Verwaltung erarbeitet, mit der Politik beraten und der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

18 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

CDU:

 

Zur Haushaltsberatung 2020 müssen die Ergebnisse aus den Schwerpunkten des KUBUS-Arbeitskreises vorliegen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert ihre konkreten Umsetzungspläne zu den Themen Reinigungsdienst, Bauhof, Informationstechnologie und Interkommunale Zusammenarbeit zur ersten Beratung am 06. November 2019 vorzulegen.

 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert in dieser Sitzung, wie bereits von der CDU am 19. September 2018 gefordert, eine Aufstellung aller vorhandener Verträge, die in 2019 und 2020 auslaufen, in einer Aufstellung darzustellen.“

 

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Die Finanzausschussvorsitzende, Frau Werner, teilt mit, dass sich der Finanzausschuss am 18.09.2019 über den Nachtragshaushalt beraten hat. Sie bedankt sich bei all den denjenigen, die in dieser schwierigen Haushaltslage Einsparungsvorschläge eingebracht haben.

Inzwischen liegen fünf Anträge für den Nachtragshaushalt der Fraktionen vor:

 

Bündnis 90/die Grünen:

Beschluss eines 4-Punkte-Planes als Voraussetzung für die Erstellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung

 

CDU-Fraktion:

Haushaltsbegleitbeschluss, Antrag vom 18.09.2019, Kubus-Untersuchung und Verträge, Vorlage im Finanzausschuss am 06.11.2019

Haushaltsbegleitbeschluss, Antrag vom 24.09.2019 Personal

 

FDP-Fraktion:

Antrag vom 16.09.2019 – Sperrvermerke für die GGS

Antrag vom 24.09.2019 – Streichung der Haushaltsmittel für das Entschädigungsgutachten der städtebaulichen Entwicklung.

 

RH Werner sagt zu seinem Antrag zur Streichung der Haushaltsmittel für das Entschädigungsgutachten, dass der Antrag eigentlich entfallen könnte, da gar keine Mittel hierfür im Haushalt bereitstehen. Dem widerspricht Bgmín Kählert. Die Kosten sollen durch ersparte Mittel beim Produktkonto „Geschäftsaufwendungen Bebauungspläne“ bereitgestellt werden. Sie bittet eindringlich darum, die Haushaltsmittel nicht zu streichen Sie erinnert daran, dass sie in dieser Angelegenheit einen persönlichen Termin bei Herrn Innenminister Grote wahrgenommen hat. Das Land hat großes Interesse hinsichtlich einer möglichen Wohnungsbebauung im innerstädtischen Bereich und fördert deshalb das Gutachten mit 80 % der Kosten. Es liegt ein passendes Angebot mit einer Angebotssumme i.H.v. 30.000 € vor, so dass der Eigenanteil 6.000 € beträgt. Das betroffene Unternehmen selbst hat mit einer entsprechenden Erklärung das Zielabweichungsverfahren für Oha 2 argumentativ unterstützt. Hier steht man im Wort. Das Ergebnis des Gutachtens ist auch wichtig für mögliche Investoren für die Wohnungsbauentwicklung.

RH Stümer weist darauf hin, dass das Gutachten auch die Grundlage für die Standortsicherung für das Unternehmen ist. Der im Antrag genannte § 165 Abs. 4 Bau GB ist für ihn sachlich nicht in Ordnung, da die Voraussetzung erst nach der Vorlage des Gutachtens zum Tragen kommt. Er bittet die FDP darum, den Antrag zurück zu ziehen.

Bgmín Kählert möchte zu diesem Thema mehr Informationen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geben. Die Ratsversammlung ist hiermit einverstanden. Die Beschlussfassung über den Antrag erfolgt dann im Anschluss.

 

RH Pracht trägt den Antrag für den Haushaltsbegleitbeschluss „Personal“ vor. RH Rieck und RH Brede tragen vor, dass sie diesen so nicht mittragen können, weil es immer Notfälle geben kann. Mit dem Zusatz „In begründeten Ausnahmefällen wird die Bürgermeisterin ermächtigt, im Hauptausschuss einen Antrag zu stellen, der dort beraten wird“ ist dieser Antrag mehrheitsfähig.

 

RH Werner bittet um Zustimmung für die Sperrvermerke für die GGS. Für die Freigabe ist der Finanzausschuss zuständig.

 

RF Hahn teilt zu dem Antrag der Grünen mit, dass außer Punkt 5 die anderen vier Punkte vom Finanzausschuss so der Ratsversammlung zur Annahme empfohlen wurde. Die Zuständigkeit für den 5. Punkt liegt beim Hauptausschuss. Sie verliest den Antrag für die Öffentlichkeit.

RH Stümer ist der Meinung, dass die Richtung dieses Antrages stimmt, vieles aber unsachlich formuliert wurde. Alle Projekte wurden von der Politik beschlossen und wurden mit ihr abgestimmt. Die Verwaltung bereitet die Beschlüsse vor und führt sie dann aus. Zur Formulierung „Luxusprojekte“ fordert er mehr Sachlichkeit ein. Die CDU-Fraktion möchte auch die laufenden Kosten reduzieren und Investitionen maßvoll weiterführen.

Bgmín Kählert bekräftigt auch nochmal, dass alle Projekte von der Kommunalpolitik beschlossen wurden, ihre Verwaltung setzt um. Natürlich hat bzw. wird die Verwaltung Einsparungsvorschläge machen. Das Defizit für den Nachtrag konnte bereits von minus 6 Mio. € auf minus 5 Mio. € gedrückt werden.

RH Rieck hatte dem Antrag im Finanzausschuss zugestimmt. Bei der späteren Betrachtung ist er jedoch über einige Dinge gestolpert:

Aus Fehlern lernen: Hier kommt immens viel Arbeit auf die Verwaltungsmitarbeiter zu. Sie sind damit für andere Aufgaben blockiert.

Ihn stört auch das Wort „Luxusprojekte“ und schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an, dass die Verwaltung beschlossene Maßnahmen ausführt. Zum Thema „Neu justieren“ führt er die Beratungen zu den Zielvereinbarungen an, die schon angeschoben wurde. RH Rieck ist der Auffassung, dass der Haushaltsbegleitbeschluss der Grünen gut gemeint, aber zu eng gefasst ist. Daher kann seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

 

RF Hahn betont, dass sie mit dem Antrag keine harte Kritik an der Verwaltung üben wollte. Ihre Fraktion wollte Wege vorschlagen, wie man aus der schlechten Haushaltssituation kommt und wie man einen entsprechenden Fahrplan findet.

 

RH Werner vermisst in dem Antrag konkrete Einsparungsvorschläge. Er beinhaltet nur neue Aufgaben für die Verwaltung. Diese werden verbal angeschuldigt.

 

Für RH Janzen war die Beratung über ihren Antrag nicht anders zu erwarten. Er vermisst eine wirkliche Diskussion des Finanzausschusses und der Ratsversammlung. Die Faktion wollte keine Zahlenkolonnen und keine Excellisten vorlegen, sondern ein Verfahren finden, auf dessen Grundlage man Entscheidungen finden kann.

RH Rahn erinnert daran, dass seine Fraktion fünf Jahre nicht im Rat vertreten war und somit auch Grundlagen für Entscheidungsanalysen fehlen.

 

RH Pracht verliest den zweiten Antrag der CDU-Fraktion. Frau Werner ergänzt, dass Herr Reetz und sie noch die Auswahl der vorzulegenden Verträge vornehmen werden.

RH Rieck findet diesen Vorschlag gut, weil die Vertragsdatenbank der Verwaltung im DMS erst im Frühjahr 2020 fertiggestellt wird.

 

Nach der Beschlussfassung über die Sperrvermerke und Haushaltsbegleitbeschlüsse teilt RH Stümer für seine Fraktion mit, dass diese den Nachtrag zustimmen werden, da er bereits konkrete Maßnahmen für Einsparungen enthält. Der Ursprungshaushalt wurde nicht unterstützt.

 

RF Hahn fasst zusammen, dass die Haushaltslage sehr schlecht ist. Die Erträge liegen 20 % unter den Aufwendungen. Hier trägt die Ratsversammlung Verantwortung für die Zukunft der Stadt Tornesch. Kurzfristige Einsparungen oder Verschiebungen in künftige Haushaltsjahre stellen keine Konsolidierung dar. Es müssen strukturelle Veränderungen eingeleitet werden. Aufgrund der heutigen Beratung sieht sie keinen Weg zur Konsolidierung, eher ein Signal „weiter so“. Sie bittet die Ratsversammlung, heute keinen Nachtrag zu beschließen, damit ergäbe sich eine Chance für Neuverhandlungen. Notwendige Maßnahmen, z.B. zur Sportförderung, könnte man als Einzelmaßnahmen beraten und beschließen.

 

RH Werner ist der Auffassung, dass sich über den Nachtragshaushalt nicht steuern lässt, da die meisten Ausgaben schon getätigt sind.

 

Laut RF Fäcke wird seine Fraktion dem Nachtrag zustimmen, obwohl er ein negatives Ergebnis hat. Der Nachtrag ist eine Momentaufnahme und kein Steuerungsinstrument. Die Probleme der Stadt Tornesch liegen bei der Liquidität. In der Finanzrechnung fehlen 5,2 Mio. €. Jedoch muss die Verwaltung bis zum Jahresende ihren Verpflichtungen nachkommen.

2009 lagen die Gewerbesteuereinnahmen bei 4,5 Mio. €, die Ausgaben bei 19.5 Mio. €. Zehn Jahre später liegen die Ausgaben bei 29 Mio. €, die aktuelle Gewerbesteuereinnahme bei 5, Mio. €. Die aktuelle Höhe des Kassenkredits liegt bei 15. Mio. € und soll angehoben werden. Da die Finanzierung gesichert sein muss, wäre alles andere unverantwortlich.

 

Nach den Wortbeiträgen lässt BV Meyer-Hildebrand über den Beschlussvorschlag abstimmen.


 

 

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Anlagen zur Vorlage